Rechtsmeldung Malta Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Malta reguliert die Zeitarbeit
Mit der Verabschiedung der Employment Agencies Regulations am 23. November 2023 gibt es erstmals in Malta eine umfassende Regulierung der Zeitarbeitsbranche.
30.11.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Die Employment Agencies Regulations (EAR 2023) definieren Zeitarbeit umfassend. So sind neben der klassischen Arbeitnehmerüberlassung auch viele Personaldienstleitungen betroffen, insbesondere die Personalsuche im Auftrag einer inkognito suchenden Arbeitgeberin. Ebenfalls reguliert sind Dienstleistungen ohne Übergang des Direktionsrechts, die mit eigenem Personal bei Kunden erbracht werden – es sei denn, es handelt sich um technische, freiberufliche oder Vermessungsdienstleistungen.
Die so definierten Unternehmen benötigen ab Juni 2024 eine Erlaubnis. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis können ab Januar 2024 beim zuständigen Department for Industrial and Employment Relations gestellt werden. Antragsteller werden dann darauf überprüft, ob sie die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Ebenfalls erforderlich ist eine Bankgarantie (Artikel 5 Abs. 6 und Artikel 20 EAR 2023). Für den Antrag wird außerdem eine Gebühr fällig. Für den ersten Antrag liegt sie bei 3.000 Euro, für die Erneuerung der Lizenz bei 1.500 Euro.
Die neue Erlaubnispflicht wirkt indirekt auch auf alle Unternehmen, die in Malta Personaldienstleistungen in Anspruch nehmen. Gemäß Artikel 3 (6) EAR 2023 ist es eine Ordnungswidrigkeit, solche Leistungen von einem nicht-lizensierten Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Personaldienstleister, die im EU-Ausland rechtmäßig niedergelassen sind, benötigen keine maltesische Lizenz für ihre dortige Aktivität, müssen diese aber beim Ministerium anmelden (Artikel 3 Absatz 1 (b) EAR 2023).
Zum Thema: Text der Employment Agencies Regulations 2023 (englisch)