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Kasachstan: Arbeitsrecht
Das kasachische Arbeitsrecht ähnelt der europäischen Gesetzgebung. Es gibt jedoch lokale Anforderungen. Unternehmen sollten diese beachten. (Stand: 16.01.2026)
Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov
Das Arbeitsrecht in Kasachstan basiert auf dem Arbeitsgesetzbuch (im Folgenden: ArbG) sowie ergänzenden Regelungen im Sozial- und Beschäftigungsgesetz. Das ArbG regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und orientiert sich an europäischen und internationalen Regeln.
Zu gesetzlichen Garantien gehören:
- Schutz der Rechte der Arbeitnehmer,
- stabile Arbeitsbedingungen und
- Mechanismen zur Streitbeilegung.
Das seit Juli 2023 geltende Sozialgesetz garantiert unter anderem:
- soziale Sicherung;
- beitragspflichtige Leistungen;
- Altersgrenzen;
- Mutterschutz.
Arbeitsvertrag: Abschluss, Rechte und Pflichten
Für den Vertragsabschluss gilt zwingend die Schriftform. Außerdem muss dieser auf dem enbek.kz-Portal registriert werden. Im Rahmen der Digitalisierung erlaubt das Sozialgesetzbuch die Nutzung elektronischer Arbeitsverträge und digitaler Signaturen.
Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Eine Befristung unter einem Jahr ist jedoch nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmen, die eine kleinere Belegschaft beschäftigen. Im Arbeitsvertrag darf eine Probezeit für bis zu drei Monaten vereinbart werden.
Remote-Arbeit ist gesetzlich anerkannt, obwohl von lokalen Firmen wenig praktiziert. Entsprechende Klauseln müssen in die Arbeitsverträge aufgenommen werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen und den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ähneln europäischen Normen, etwa:
- sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;
- regelmäßige und pünktliche Zahlungen des Gehalts;
- Urlaubsanspruch;
- Mutterschutz;
- Schutz vor Diskriminierung.
Arbeitgeber sind zudem verpflichtet für Arbeitnehmer eine Arbeitsunfall- und Berufspflichtversicherung zu schließen.
Mindestlohn
Zur Berechnung des Mindestlohns wird der monatliche Berechnungsindex als Bemessungsgrundlage herangezogen. Trotz gestiegenen monatlichen Berechnungsindexes von 4325 Tenge im Jahr 2026 bleibt der gesetzliche Mindestlohn unverändert bei 85.000 Tenge.
Arbeitsinspektion und Kontrollen
Zuständig für Kontrollen und Überprüfung des Arbeitsvorschriften ist die staatliche Arbeitskommission. Sie überprüft die Arbeitsverträge, die Arbeitssicherheit vor Ort und ist für Arbeitnehmer der erste Ansprechpartner, wenn Arbeitgeber die Vorschriften nicht einhalten. Neben der Überwachung führt sie Risikobewertungen und setzt Sicherheitsmaßnahmen durch. Etwaige Verstöße gegen geltende Vorschriften können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Die Arbeitsaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften verstärkt und führt zu diesem Zweck Kontrollen durch:
- Die Kontrolle erfolgt aufgrund der übermittelten Informationen, ohne einen Vorort-Termin.
- Halbjährlicher, angekündigter Besuch am Kontrollobjekt möglich.
- Ungeplante Inspektion werden ohne vorherige Benachrichtigung durchgeführt.
Die Arbeitsinspektion veröffentlicht einen Kontrollplan und auch Ergebnisse von durchgeführten Kontrollen auf ihrer Webseite.
Beilegung von Streitigkeiten
Zur Beilegung von Streitigkeiten sieht das kasachische Arbeitsrecht zwei Möglichkeiten vor: Die Beilegung durch ein vorgerichtliches Verfahren und ein Gerichtsverfahren.
Vorgerichtliches Verfahren
Das vorgerichtliche Verfahren findet durch eine interne Kommission im Unternehmen statt. Die Aufrufung der Schlichtungsstelle ist – bis auf wenige Ausnahmen – für alle Streitigkeiten verpflichtend. Die Kommission hat 15 Werktage Zeit, den Streit beizulegen. Die Entscheidung wird in Form eines Protokolls ausgefertigt und ist bindend. Unternehmen, die über keine interne Schlichtungsstelle verfügen, können die Arbeitskommission anrufen oder sich direkt an ein Gericht wenden. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kommissionsentscheidung eingereicht werden.
Kollektive Arbeitskonflikte werden zunächst durch den Arbeitgeberverband geprüft. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann wird eine Schlichtungskommission angerufen. Können sich die Parteien auch hier nicht einig werden, wird ein Arbeitsgericht angerufen.
Gerichtsverfahren
Ein Gerichtsverfahren kommt insbesondere bei unrechtmäßiger Entlassung, Nichtzahlung von Löhnen, Verletzung von Arbeitsbedingungen und anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Betracht. Im Rahmen eines Gerichtsverfahren können die Streitparteien einen Vergleich schließen oder eine Mediation einleiten.
Kasachische Gerichte entscheiden oft zu Gunsten von Arbeitnehmern, insbesondere bei Lohnverzögerung. Das Gericht kann zudem Arbeitgeber zur Wiedereinstellung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichten oder dem Arbeitnehmer Schadensersatz zusprechen.
Die Beilegung von Streitigkeiten erfordert nicht nur die Einhaltung von festgelegten Verfahren, sondern auch lokale Besonderheiten. Daher sind Arbeitgeber gut beraten, sich einen rechtlichen Beistand vor Ort zu suchen.
Beschäftigung von ausländischen Fachkräften
Wenn deutsche Fachkräfte beschäftigt werden sollen, dann müssen sie entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen. Hierfür müssen die beruflichen Qualifikationen nachgewiesen werden. Die Beschäftigung von ausländischen Kräften ist zudem nur möglich, wenn die Quote für die Beschäftigung von lokalen Kräften dies zulässt. Möglicherweise müssen lokale Arbeitskräfte hinzugezogen werden. Die Quote wird jährlich neu festgelegt. Eine andere Möglichkeit im Land tätig zu werden, ist die Entsendung von Beschäftigen nach Kasachstan.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung, Mindestlohn und Sozialleistungen sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Kasachstan. Einzelheiten zur Entsendung bietet der GTAI-Rechtsbericht Aufenthalt und Entsendung.