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Spanien: Rechtssystem
Die spanische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht. (Stand: 16.04.2025)
Von Nadine Bauer | Bonn
Das spanische Territorium ist in 17 autonome Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) – Andalusien, Aragon, Asturien, Balearen, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-Leon, Katalonien, Valencia, Extremadura, Galicien, Madrid, Murcia, Navarra, Baskenland, La Rioja – und zwei autonome Städte (Ciudades Autónomas) – Ceuta und Melilla – aufgeteilt, die in unterschiedlichem Ausmaß Autonomie genießen.
Amtssprache ist Spanisch.
Rechtsquellen
Art. 1 des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil) listet die verschiedenen rechtlichen Quellen: Danach bilden die Grundlage der spanischen Rechtsordnung Gesetze, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Diese werden ergänzt durch die Rechtslehre, die der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) im Zuge seiner Rechtsprechung entwickelt. Die Aufteilung des spanischen Territoriums in autonome Regionen führt in manchen Rechtsbereichen zu regional unterschiedlichen Regelungen. So verfügt etwa Katalonien über ein eigenes Zivilgesetzbuch.
Gesetze werden im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado) veröffentlicht. Einen Überblick über wichtige Wirtschaftsgesetze bietet die GTAI-Publikation Gesetze in Spanien. Das Europäische Justizportal bietet umfangreiche Informationen zu den einzelnen Rechtsquellen, der Normenhierarchie und zum institutionellen Rahmen.
Besonders zu beachten sind die Gesetzgebungszuständigkeiten der spanischen autonomen Regionen.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Seit dem 1. Januar 1986 ist Spanien Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO strebt die Liberalisierung des Welthandels an, unter anderem durch einheitliche Regeln zum Waren- und Dienstleistungshandel, öffentlichen Beschaffungswesen und geistigen Eigentum.