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EU-Mercosur: Öffentliche Aufträge

Der Grad der Marktöffnung im öffentlichen Auftragswesen ist im Mercosur von Land zu Land unterschiedlich.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Ziele und Wettbewerbsbedingungen

Kapitel 12 schafft einen rechtlichen Rahmen, der den Marktzugang für Unternehmen durch öffentliche Auftragsvergabe ermöglicht. Das bedeutet Rechtssicherheit bei der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Einrichtungen in den Mercosur-Ländern. Dies ist ein beispielloser Grad an Marktoffenheit in der Region. Es werden gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert, die auf den folgenden Grundsätzen beruhen:

  • Nicht-Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Anbietern
  • Transparenz in den Verwaltungsverfahren
  • Rechtliche Vorhersehbarkeit für alle Unternehmen.

Bestimmungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Tatsächlicher Anwendungsbereich

Der tatsächliche Zugang zu öffentlichen Aufträgen im Mercosur ist begrenzt - das heißt, er ist an die im Abkommen festgelegten Kriterien gebunden. Nur ausdrücklich aufgeführte öffentliche Einrichtungen unterliegen den Regeln des EU-Mercosur-Abkommens. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um zentrale Verwaltungsstellen (zum Beispiel die Präsidentschaft und die Ministerien) und in einigen Fällen um untergeordnete Stellen.

Außerdem gilt das Abkommen nur für Aufträge ab einem bestimmten Mindestbetrag (Schwellenwert). Das bedeutet, dass Aufträge mit geringerem Wert von der offenen Vertragsregelung mit den Mercosur-Ländern ausgeschlossen bleiben. Es ist zu prüfen, ob die Auftragsart - Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen - in den entsprechenden Listen enthalten ist. Für deutsche Unternehmen ist die rechtliche Auslegung dieser Elemente der Schlüssel, um echte Chancen für den Zugang zu den südamerikanischen Märkten zu erkennen.

Beschaffungsverfahren

Beschaffungsverfahren sollen objektiv und unparteiisch durchgeführt werden. Die technischen und finanziellen Anforderungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen und dürfen keine indirekten Hindernisse für die Teilnahme ausländischer Unternehmen darstellen. Darüber hinaus sieht das Abkommen administrative Überprüfungsmechanismen vor. Diese Mechanismen ermöglichen es den Unternehmen, Entscheidungen anzufechten, was einen wichtigen Fortschritt in Bezug auf den Rechtsschutz darstellt.

Einschlägige rechtliche Garantien

Das Abkommen schränkt protektionistische Praktiken ein. Insbesondere schränkt es die Verwendung von Anforderungen an den lokalen Inhalt und andere Gegenleistungen ein, die eine ausländische Beteiligung in den Mercosur-Ländern bedingen (Art. 12.1 und Art. 12.6). Außerdem schreibt es die elektronische Veröffentlichung von Ausschreibungen und deren weite Verbreitung vor (Anhänge: 12-G für Argentinien; 12-H für Brasilien; 12-I für Paraguay und 12-J für Uruguay).

Vergleichender Überblick über das öffentliche Auftragswesen nach Ländern

Die Mercosur-Länder bewahren sich in kritischen Sektoren wie dem Gesundheits- und Sozialwesen, dem Energiesektor und bestimmten wesentlichen öffentlichen Tätigkeiten einen Regelungsspielraum. Trotz eines gemeinsamen Rahmens sind die Märkte für öffentliche Aufträge im Mercosur nach wie vor heterogen. Es gibt rechtliche Unterschiede, die sich auf den Grad der Marktoffenheit auswirken. Im Folgenden findet sich eine Übersicht über die geltenden Regeln für den Zugang zum öffentlichen Auftragswesen in den vier Ländern:

LandSektoren mit den größten MöglichkeitenSektoren mit den größten BeschränkungenRegelnGrad der Marktoffenheit
ArgentinienIndustriegüter, Ausrüstung, öffentliche Arbeiten, IngenieurdienstleistungenAusrüstung im Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die nationalen Präferenzen unterliegen (z. B. Turbinen, Transformatoren, Pumpen, Aufzüge); Regelungen, die lokale KMU begünstigen; strategische IndustriesektorenAnhang 12-B. Anmerkung zu Anlage 12-B-6; Anlage 12-B-7 (allgemeine Anmerkung 1)Mittelmäßig, mit Restprotektionismus
Brasilien  Infrastruktur (Verkehr und Energie), Technologie, Industrieausrüstung, technische Dienstleistungen und Ingenieurwesen; öffentliche BauvorhabenGrundlegende öffentliche Dienstleistungen (wie Gesundheits- und Sozialdienste) unterliegen staatlicher Kontrolle; Dienstleistungen, die von bestimmten öffentlichen Einrichtungen erbracht werden, sind möglicherweise nicht vollständig offen; Beschränkungen für bestimmte Dienstleistungen und das Baugewerbe gemäß den Anmerkungen im AnhangAnhang 12-C. Anlagen 12-C-1, 12-C-4, 12-C-5 und 12-C-6; Anmerkungen zu Anhang 12-C

 

Mittelmäßig, aber rechtlich bedeutsam - vor allem bei Aufträgen mit höherem Wert.

ParaguayLieferung von Waren, ausgewählte Dienstleistungen, öffentliche Projekte und internationale ZusammenarbeitBauleistungen nicht erfasst; Ausschluss des Agrar- und Lebensmittelsektors (z. B. Fleisch, Milch, tierische Produkte); Bevorzugung von bis zu 20 Prozent für inländische Waren und Dienstleistungen für einen langen ZeitraumAnhang 12-D. Anlagen 12-D-1, 12-D-4, 12-D-5, 12-D-6 und 12-D-7

 

Begrenzt, mit schrittweiser Öffnung (bis zu 19 Jahre)

UruguayÖffentliche Arbeiten, Verwaltungsdienstleistungen, Infrastruktur, verschiedene öffentliche AufträgeBauleistungen unterliegen der Preispräferenz für inländische Anbieter; Möglichkeit von Beschränkungen bei strategischen Aufträgen; Ausnahmen für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit BauarbeitenAnhang 12-E. Allgemeine Hinweise zu Anlage 12-E-7

 

Hoch, mit größerer institutioneller Vorhersehbarkeit

Ein Blick auf die Anhänge und Anlagen zeigt, dass das EU-Mercosur-Abkommen die Möglichkeiten für die öffentliche Beschaffung in den Mercosur-Ländern nicht einheitlich eröffnet. Im Allgemeinen sind die größten Möglichkeiten in den folgenden Bereichen rechtlich verankert: Infrastruktur, Technologie, Ausrüstung und Ingenieurwesen.

Relevanz für deutsche Unternehmen

Das EU-Mercosur-Abkommen sieht zum ersten Mal die verbindliche Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Mercosur-Länder vor. Dieser Zugang ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Nur Aufträge, die gleichzeitig die Kriterien öffentliche Einrichtung, Vertragsgegenstand und Erreichung des Schwellenwertes erfüllen, fallen unter das Abkommen. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies einen rechtlich geschützten Zugang zu Ausschreibungen und ein transparenteres Wettbewerbsumfeld.

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