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Mexiko: Indirekte Steuern

Die wichtigsten indirekten Steuern in Mexiko sind die Mehrwertsteuer und die Sondersteuer auf Produktion und Dienstleistungen. (Stand: 14.08.2025)

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Im mexikanischen Steuersystem werden indirekte Steuern auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben und wirtschaftlich auf den Endverbraucher übertragen. Zu den wichtigsten zählen die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado IVA) und die Sondersteuer auf Produktion und Dienstleistungen (Impuesto Especial sobre Producción y Servicios IEPS), die hauptsächlich in spezifischen Gesetzen und im Steuergesetzbuch (Código Fiscal de la Federación CFF) geregelt sind.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (IVA) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren, die Erbringung unabhängiger Dienstleistungen, die Gewährung der vorübergehenden Nutzung oder den Genuss von Waren sowie die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen erhoben wird (Art. 1 des Mehrwertsteuergesetzes – LIVA). Aus unternehmerischer Sicht ist sie Neutralsteuer. Die Unternehmen fungieren als Steuereinzieher, geben die Steuer an ihre Kunden weiter und rechnen die an Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer an, außer in Fällen von steuerbefreiten Tätigkeiten, in denen die Neutralität nicht gilt.

Die Steuer wird zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Gegenleistungen als tatsächlich vereinnahmt gelten (Art. 1 und 5 LIVA). Die LIVA sieht drei Steuersätze vor: für die meisten Produkte einen allgemeinen Steuersatz von 16 Prozent, einen ermäßigten Steuersatz von 8 Prozent in der nördlichen und südlichen Grenzregion und einen Steuersatz von 0 Prozent für Exporte, Lebensmittel und Medikamente (Art. 2 LIVA). Ebenfalls befreit sind im Ausland in Anspruch genommene Dienstleistungen, wenn sie von einem Ausländer ohne ständige Niederlassung in Mexiko in Auftrag gegeben und bezahlt werden.

Nach Angaben der mexikanischen Steuerbehörde sind die Einnahmen aus dieser Steuer dank der Digitalisierung und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Jahr 2025 deutlich gestiegen, ohne dass die Steuersätze oder die gesetzliche Struktur der Mehrwertsteuer geändert wurden.

Sondersteuer auf Produktion und Dienstleistungen 

Die Sondersteuer (IEPS) wird auf die endgültige Lieferung oder Einfuhr bestimmter Waren erhoben, darunter alkoholische Getränke, Bier, Tabakwaren, Benzin, aromatisierte Getränke, kalorienreiche Lebensmittel und andere (Art. 1 des IEPS-Gesetzes – LIEPS). Die Steuer wird anhand der für jede Ware oder Dienstleistung festgelegten Steuersätze berechnet (Art. 2 LIEPS). Die Zahlung erfolgt monatlich und wird als Differenz zwischen der geschuldeten Steuer und der anrechenbaren IEPS berechnet (Art. 5 LIEPS). Am 1. Januar 2025 wurde die IEPS aufgrund der Inflation um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgesehen und wurde am 27. Dezember 2024 veröffentlicht, wobei die Quoten entsprechend dem Inflationsindex angepasst werden.

Sonstige indirekte Steuern

Neben der IVA und der IEPS gibt es indirekte Steuern im Zusammenhang mit dem Außenhandel und digitalen Plattformen. Seit Januar 2025 unterliegen importierte Produkte von digitalen Plattformen aus Ländern, die kein Handelsabkommen mit Mexiko haben, generell einem Steuersatz von 19 Prozent.

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

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