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Mexiko und EU unterzeichnen neues Handelsabkommen

Die neuen Handelsregelungen könnten noch 2026 vorläufig in Kraft treten. Sie ermöglichen einen besseren Marktzugang vor allem für europäische Lebensmittel und Agrarprodukte in Mexiko.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Am 22. Mai unterzeichnen Mexikos Staatspräsidentin Claudia Sheinbaum und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, in Mexiko-Stadt das modernisierte Globalabkommen (Modernized Global Agreement, MGA). Auch wird ein vorläufiges Handelsabkommen (interim Agreement on Trade, iTA) unterschrieben, das bereits Ende 2026 in Kraft treten könnte, so die Einschätzung von EU-Vertretern.

"In Zeiten von hoher Unsicherheit sind wir bei BMW dankbar für jedes Zeichen der Kontinuität. Regulatorische Stabilität ist unabdingbar für unsere geschäftliche Planung",

sagt Klaus von Moltke, Geschäftsführer des BMW-Werks in San Luis Potosí.

Da die gemeinsame Handelspolitik zu den alleinigen Kompetenzen der EU gehört, reichen für das Inkrafttreten des iTA die Zustimmungen des Europäischen Parlaments und des mexikanischen Senats. Die zwei weiteren Teile des Globalabkommens (Politik und Kooperation) müssen jedoch von den 27 EU-Mitgliedstaaten einzeln ratifiziert werden, bevor das komplette Abkommen gültig werden kann. Dieser Prozess zieht sich häufig über mehrere Jahre hin.

Agrarprodukte und Lebensmittel profitieren von Zollsenkungen

Bei Inkrafttreten wird das neue Abkommen den bereits seit dem Jahr 2000 bestehenden Handelsvertrag (Economic Partnership, Political Coordination and Cooperation Agreement) zwischen der EU und Mexiko ablösen. Das alte Globalabkommen hatte bereits für viele EU-Produkte die Zölle beim Import in Mexiko abgeschafft. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der modernisierten Fassung dürften daher begrenzt sein.

Das ändert sich mit dem modernisierten Abkommen:

  • Mexiko beseitigt schrittweise seine Einfuhrzölle unter anderem auf Geflügelfleisch (momentan noch bis zu 100 Prozent), Schweinefleisch (bis zu 45 Prozent), Käse (bis zu 45 Prozent), Joghurt (20 Prozent) sowie Schokolade, Konditorei und Nudeln (jeweils bis zu 20 Prozent).
  • Für einige Produkte gilt eine jährliche Maximalmenge, die zollfrei nach Mexiko eingeführt werden kann, so etwa für Milchpulver, frischen und verarbeiteten Käse, Butter, Rindfleisch, Geflügelkeulen und Schweinelenden.
  • Die Anzahl geografisch geschützter Herkunftsangaben von Lebensmitteln und Getränken aus der EU, darunter Prosciutto di Parma, Bayerisches Bier, Tiroler Speck, wird auf 568 Produkte erhöht. Umgekehrt werden mexikanische Produkte, wie zum Beispiel Vainilla de Papantla und Mango Ataúlfo, in der EU anerkannt.
  • Physische Kontrollen des mexikanischen Zolls und Bürokratie beim Import werden vereinfacht und beschleunigt.

Weitere aktuelle Zollinformationen bietet die Länderseite zu Mexiko.

Der neue Vertrag soll nun auch die noch bestehenden Zölle, die sich vor allem auf Lebensmittel und Agrarprodukte konzentrieren und teilweise empfindlich hoch sind, beseitigen. Europäische Lebensmittel werden dadurch wettbewerbsfähiger in Mexiko. Nach Angaben der EU lieferten europäische Firmen im Jahr 2024 Lebensmittel und Agrarprodukte im Wert von 2,7 Milliarden Euro nach Mexiko. Vor allem Spanien, Frankreich, Italien und auch Deutschland sind in diesem Bereich stark, während die Niederlande und Belgien eher als Transitländer fungieren.

EU sichert sich Zugriff auf kritische Rohstoffe

Unter den von der EU als kritisch eingestuften Rohstoffen gehört Mexiko bei Flussspat, Strontium, Baryt und Kupfer zu den zehn größten Förderern weltweit. Insbesondere die Lieferungen von Flussspat in die EU stammen zu rund einem Drittel aus Mexiko. Das Mineral wird in der chemischen und metallurgischen Industrie eingesetzt. Auch bei Wismut – verwendet etwa in der Herstellung von Pharmazeutika und Kosmetika – sowie bei Antimon (u.a. Verteidigungsindustrie) gehört Mexiko zu den wichtigsten Lieferanten der EU. 

Das Globalkommen enthält daher Regelungen zum Zugang zu kritischen Rohstoffen. Unter anderem wird weiterhin Zollfreiheit gewährleistet sowie "dual pricing" untersagt – Preise beim Export in die EU dürfen nicht höher sein als im lokalen Markt. Auch sind Exportmonopole verboten, die Exportmengen beschränken oder höhere Preise festlegen könnten.

"Neben den direkten Auswirkungen durch niedrigere Zölle für Agrarprodukte und Lebensmittel sehen wir mittelfristig vor allem Vorteile im Bereich der kritischen Rohstoffe. Wir setzen alles daran, damit das Handelsabkommen noch dieses Jahr in Kraft tritt",

so Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie für interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, auf einem Unternehmensgipfel in Mexiko-Stadt im Mai 2026.

Im Bereich Energie hingegen wird die Souveränität der Vertragsparteien anerkannt, weiterhin den Elektrizitäts- und den Erdölsektor staatlich zu regulieren. Experten zufolge will Mexiko seine Staatsunternehmen Pemex und CFE schützen und machte dafür Zugeständnisse an die EU im Agrarhandel.

Verbesserter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen

"Zum ersten Mal öffnet Mexiko seine öffentliche Beschaffung auch auf Ebene der Bundesstaaten für europäische Unternehmen", sagt Leda Giuffrida, Handelskoordinatorin bei der Europäischen Kommission in Brüssel im Gespräch mit Germany Trade & Invest (GTAI). Allerdings gelte dies zunächst nur für 14 der insgesamt 32 mexikanischen Bundesstaaten, so Giuffrida, die an den Verhandlungen mit Mexiko über das Kapitel zu öffentlicher Beschaffung mitwirkte. Zukünftig müssen Angebote europäischer Firmen denen mexikanischer Firmen gleichgestellt werden, schreibt das Globalabkommen vor.

Auch der Handel mit Dienstleistungen und der digitale Handel, die im alten Handelsvertrag nicht berücksichtigt waren, werden neu geregelt. Vor allem Firmen aus den Bereichen Finanzen, Telekommunikation, Transport und allgemeinen Unternehmensdienstleistungen dürften davon profitieren. Dienstleistern in der EU und in Mexiko werden die gleichen Chancen eingeräumt und Unternehmen können dies auf legalem Weg einfordern.

Mit dem neuen Abkommen werde zudem der Investitionsschutz verbessert, so die EU-Kommission. Das bisherige Streitbeilegungsverfahren wird durch ein transparentes "Investment Court System" ersetzt, wie es die EU schon in Handelsabkommen mit Kanada, Singapur, Vietnam und Chile anwendet. Der Investitionsschutz ist allerdings nicht Bestandteil des vorläufigen Abkommens (iTA), sondern erst des endgültigen Globalabkommens.

Mexiko verpflichtet sich außerdem zur Angleichung an internationale Normen und Standards. So sieht das Abkommen etwa vor, dass beim Import von EU-Autoteilen international anerkannte Prüfberichte (UNECE) und EU-Zertifikate anerkannt werden – dadurch werden technische Handelshemmnisse beseitigt.