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Moldau: Investitionsrecht

Moldau bietet ein investitionsfreundliches Klima für ausländische Unternehmen und gewährt steuerliche Anreize in speziellen Wirtschaftszonen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Allgemeines

Die moldauische Regierung nahm in den letzten Jahren einige rechtliche Änderungen für Investitionen vor. Bereits geltende Gesetze wurden im Einklang mit europäischem Recht an die europäischen Standards angepasst. Der Prozess der Anpassung entwickelt sich ständig weiter. Dies hat unter anderem zu Folge, dass die Rechtslage sich schnell ändert. Um die Interaktion mit Behörden und der Regierung zu verbessern wird die Digitalisierung vorangetrieben. Zudem schafft die Regierung wichtige Anreize zur Verbesserung des Investitionsklimas wie die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen oder IT-Parks. 

Die zuständige Behörde bei den Fragen rund um Investitionen ist die Nationale Investitionsagentur ("Agenția de Investiții din Moldova"). 

Rechtsquellen 

Das Investitionsrecht in Moldau wird durch das Gesetz "Über Investitionen in unternehmerische Tätigkeiten" ("Lege cu privire la investiţiile în activitatea de întreprinzător") geregelt. Dieses Gesetz legt den rechtlichen Rahmen für Investitionen in Moldau fest. Es regelt die Rechte und Pflichten der Investoren, die Befugnisse und die Zuständigkeiten der öffentlichen Behören. Zudem regelt es die Garantien und das Verfahren im Fall von Streitigkeiten. Die wichtigsten Garantien für Investitionsschutz sind in der moldauischen Verfassung geregelt. Sie schützt unter anderem die Unverletzlichkeit von Investitionen, die Freiheit des Handels und die Unverletzlichkeit des Eigentums. 

Darüber hinaus hat Moldau eine Vielzahl an internationalen Verträgen abgeschlossen, die unter anderem dem Investitionsschutz und Vermeidung der Doppelbesteuerung dienen. So ist Moldau Mitglied der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency). Ausländische Investoren können sich bei Bedarf an diese Agentur wenden, wenn sie sich eine Absicherung ihrer Investition wünschen. Zudem hat sich Moldau dem Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID-Übereinkommen) vom 25. Februar 1965 angeschlossen. 

Investitionsgarantien 

Die Investitionsgarantien werden durch das Gesetz "Über Investitionen in unternehmerische Tätigkeiten" geregelt. Es sieht unter anderem folgende Garantien vor:

  • Freiheit für Investitionen: Investoren können grundsätzlich in beliebige Investitionsfelder investieren. Eine Ausnahme hiervon bilden Tätigkeiten, deren Ausübung einer Lizenz bedarf. Das Gesetz "Über die Grundsätze der Genehmigung unternehmerischer Tätigkeiten" ("Lege privind reglementarea prin autorizare a activităţii de întreprinzător") enthält eine Liste solcher Tätigkeiten.
  • Diskriminierungsschutz für Investoren: Investoren dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes, des Herkunftsstaates oder der Art der Investition nicht diskriminiert werden. Dies gilt auch für die gewährten Erleichterungen. 
  • Schutz von Eigentum: Ausländische Investoren können bewegliches und unbewegliches Eigentum erwerben. Dies gilt allerdings nicht für landwirtschaftliche Grundstücke. 
  • Verbot der Enteignung: Investitionen dürfen nicht staatlich enteignet, verstaatlicht oder gewaltsam unterbrochen werden oder Maßnahmen unterzogen werden, die dem Investor die Kontrolle direkt oder indirekt über die Investition entziehen. Ausnahmen vom Verbot sind ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen, die der Sicherung der nationalen Interessen dienen. Im Fall einer Enteignung wird eine Entschädigung gezahlt.
  • Freier Transfer von Gewinn: Aus ausländischen Investitionen stammende Gewinne (Geld oder Güter) können in Moldau frei verwendet oder reinvestiert werden oder/und ins Ausland transferiert werden. Dabei kann die moldauische nationale Währung frei in Fremdwährung konvertiert werden. 

Freie Wirtschaftszonen

In Moldau existieren derzeit sieben freie Wirtschaftszonen. Die rechtliche Grundlage ist im Gesetz  Nr. 440/2001 "Über freie Wirtschaftszonen" ("Lege cu privire la zonele economice libere") zu finden. Nach dem Gesetz ist eine freie Wirtschaftszone ein wirtschaftlich abgetrennter Teil des Zollgebiets der Republik Moldau, der streng abgegrenzt ist und in dem in- und ausländische Investoren zu gesetzlich festgelegten Vorzugsbedingungen geschäftliche Tätigkeiten ausüben können. Zu den Vorzugsbedingungen gehören unter anderem Handels- und Steuererleichterungen

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