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Zollbericht Montenegro Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Montenegro ist Mitglied der WTO und profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und der Ukraine.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union

Für die Länder des westlichen Balkans verläuft der Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) in der Regel über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Montenegro und der EU bildet hierfür die Grundlage. Die wichtigsten Ziele des Prozesses sind die politische Stabilisierung und die Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus führen die Westbalkan-Staaten EU-Normen ein und gleichen ihre Gesetze in einigen Bereichen sukzessiv an EU-Vorschriften an, wie zum Beispiel beim Wettbewerb, geistigem Eigentum und Investitionen. Das SAA ist seit Mai 2010 in Kraft.

Auch die Zollvorschriften spielen in der Vorbereitungsphase auf die EU-Mitgliedschaft eine große Rolle. Mit dem SAA und den autonomen Handelspräferenzen seitens der EU erhalten nahezu alle Güter aus Montenegro freien Zugang zu den EU-Märkten. Im Gegenzug hat Montenegro seinen Markt für europäische Waren und Dienstleistungen schrittweise geöffnet. Mit dem stufenweisen Zollabbau für Ursprungswaren der EU hat Montenegro bereits 2008 im Rahmen eines Interimsabkommens begonnen. Seit 2010 hat Montenegro den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Montenegro

Central European Free Trade Agreement (CEFTA)

Das Central European Free Trade Agreement (CEFTA) zählt sieben Teilnehmerstaaten: Albanien, Serbien, Moldau, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens können fast alle gewerblichen Ursprungswaren zollfrei zwischen den Vertragsparteien gehandelt werden. Der Zollabbau bei landwirtschaftlichen Produkten unterliegt restriktiven Regeln. Anhang 3 zum Abkommen enthält umfangreiche Listen der von den Vertragsparteien gemachten Zugeständnisse. Das Abkommen lässt jedoch die Möglichkeit weiterer Zugeständnisse beim Zollabbau für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu.

European Free Trade Association (EFTA)

Das Freihandelsabkommen zwischen Montenegro und den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein ist in Kraft getreten. Es ermöglicht bis auf wenige Ausnahmen die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren, Fisch- und Fischereierzeugnissen aus Albanien in die EFTA-Staaten. Montenegro hat die Zölle für Ursprungswaren der EFTA-Staaten stufenweise gesenkt. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden zusätzlich bilaterale Abkommen geschlossen.

Türkei

Unter dem Freihandelsabkommen zwischen Montenegro und der Türkei gewähren sich die Vertragsparteien Zollpräferenzen oder Zollfreiheit für Industriewaren. Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte bestehen gesonderte Regeln, die Zollkontingente einschließen. Das Abkommen ist seit 1. März 2010 Kraft.

Ukraine

Das Abkommen zwischen Montenegro und der Ukraine ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Es ermöglicht die zollfreie Einfuhr ukrainischer Industrie- und landwirtschaftlicher Ursprungswaren nach Montenegro. Montenegrinische Ursprungswaren können mit einigen wenigen Ausnahmen ebenfalls zollfrei in die Ukraine eingeführt werden.

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