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Mosambik – neue steuerliche Regelungen
In Mosambik ist ein neues Finanzgesetz in Kraft getreten. Unter anderem werden digitale Waren und Dienstleistungen mehr besteuert und die Definition einer Betriebsstätte angepasst.
31.03.2026
Von Katrin Grünewald | Bonn
Seit Anfang des Jahres 2026 gelten in Mosambik neue steuerliche Regelungen. Zu diesen gehören insbesondere:
- Die Definition einer Betriebsstätte wurde angepasst. Eine Betriebsstätte wird begründet, wenn eine Bauausführung länger als 90 Tage dauert (statt vorher sechs Monate). Darüber hinaus gilt als Betriebsstätte, wenn Beratungs-, freiberufliche oder ähnliche Dienstleistungen erbracht werden, die innerhalb von 12 Monaten länger als 90 Tage dauern.
- Einkommen aus digitalen Waren oder Dienstleistungen ist steuerpflichtig, wenn die Waren vor Ort genutzt oder die Dienstleistungen erbracht werden oder ein mosambikanisches Unternehmen sie bezahlt. Es fällt darauf eine 10-prozentige Quellensteuer an.
- Digitale Waren und Dienstleistungen sind nun ausdrücklich umsatzsteuerpflichtig.
- Auch die Definition des steuerlichen gewöhnlichen Aufenthalts bei der Einkommensteuer wurde angepasst. Die 180-Tage Regelung wurde abgeschafft. Stattdessen hat steuerlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Mosambik, wer seinen Hauptwohnsitz oder wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt vor Ort hat, wer in Mosambik einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder Besatzungsmitglied eines Schiffes oder Flugzeugs ist, das im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz in Mosambik betrieben wird.
- Die vereinfachten Steuerregelungen für Kleinunternehmen gelten nicht mehr bis zu einem Umsatz von 2,5 Millionen Metical, sondern bis zu einem Umsatz von 4 Millionen Metical.
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