Rechtsbericht | Südafrika | Steuerrecht
Neue steuerliche Regelungen in Südafrika
Die südafrikanische Regierung hat für das kommende Jahr Änderungen der Steuergesetze angekündigt. Auch der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung wird erhöht.
10.04.2026
Von Katrin Grünewald | Bonn
Für das Steuerjahr März 2026 bis Februar 2027 hat die südafrikanische Regierung Änderungen der steuerlichen Regelungen angekündigt. Unter anderem steigt die Schwelle für eine verpflichtende umsatzsteuerliche Registrierung ab 1. April 2026 von 1 Million Rand auf 2,3 Millionen Rand. Freiwillig registrieren können sich Unternehmen künftig bis zu einem Umsatz von 120.000 Rand.
Bei der Einkommensteuer bleiben zwar die Steuersätze gleich. Allerdings werden die Gehaltsstufen jeweils um 3 Prozent erhöht.
Bei der Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen (Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 20 Millionen Rand) erhöht sich die unterste Gehaltsstufe um circa 3 Prozent. Genauso erhöhen sich die Umsatzsteuerklassen für die Turnover tax für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million Rand). Diese werden nahezu verdoppelt.
Darüber hinaus wurden Änderungen angekündigt, bei denen bisher unklar ist, ab wann diese gelten. So soll bei der Erbringung von elektronischen Dienstleistungen standardmäßig ein Vertreter für die Abrechnung der Umsatzsteuer benannt werden müssen. Für Dienstleistungen soll darüber hinaus nur dann eine Umsatzsteuer von 0 Prozent gelten, wenn sie physisch innerhalb eines zollrechtlich kontrollierten Gebietes erbracht werden.
Am 1. April 2026 wurden zudem die Steuergesetze im Gesetzblatt veröffentlicht, die die Maßnahmen des Haushaltsplanes 2025 umsetzen und für das Steuerjahr vom März 2025 bis Februar 2026 gelten.
Alle Steuersätze, inklusive der Entwicklung der Steuersätze in den letzten Jahren, können auf der Webseite der südafrikanischen Finanzbehörde (South African Revenue Service - SARS) abgerufen werden.
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