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Rechtsmeldung | Neuseeland | Datenschutzrecht

Datenschutz in Neuseeland

Datenschutzrechtliche Regelungen in Neuseeland finden sich im Privacy Act 2020.

Von Jan Sebisch | Bonn

Grundlegendes Datenschutzgesetz in Neuseeland ist der Privacy Act 2020. Er regelt, in welchem Rahmen Unternehmen Daten speichern, verwenden oder weitergeben dürfen. Etwaige Datenschutzbeschwerden können beim Privacy Commissioner (Part 2 Privacy Act) beziehungsweise Office of the Privacy Commissioner (OPC) geltend gemacht werden. Das OPC prüft dann, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt und versucht zwischen den betroffenen Parteien zu vermitteln. Es ist allerdings nicht befugt Unternehmen bei Datenschutzverstößen zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen. 

Kommt das OPC im Rahmen einer Beschwerde allerdings zu dem Ergebnis, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, kann es die Beschwerde an den Director of Human Rights Proceedings weiterleiten, der dann entscheidet, ob bezüglich der Beschwerde ein Verfahren vor dem Human Rights Review Tribunal eingeleitet wird. Insofern das Gericht davon überzeugt ist, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, kann es den Beklagten dann unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen.

Das OPC kann auch (ohne Beschwerde) tätig werden beziehungsweise die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften von sich aus prüfen. In diesem Rahmen kann das OPC Unternehmen verpflichten Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu ergreifen.

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