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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Datenschutz

EU bescheinigt britischem Datenschutz angemessenes Niveau

Die EU-Kommission hat den britischen Datenschutz als im Wesentlichen gleichwertig anerkannt. Die Entscheidung war kein Selbstläufer. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 hat die EU-Kommission die Angemessenheit des britischen Datenschutzes festgestellt. Der ursprüngliche Beschluss datiert aus der Zeit unmittelbar nach dem Brexit und war von vorneherein zeitlich befristet, und zwar bis Juni 2025. Zwischenzeitlich war wegen umfangreichen Prüfaufwandes eine halbjährige Verlängerung bis Ende 2025 gewährt worden. Zu prüfen war insbesondere die Vereinbarkeit des neuen Data (Use and Access) Act 2025 mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung.  

Mit dem Beschluss herrscht wieder Rechtssicherheit: Jedenfalls bis Dezember 2031 sind Datenübertragungen in das Vereinigte Königreich ohne Weiteres DSGVO-konform. Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensregeln sind also nicht erforderlich.  

Die Kommission wird allerdings nach vier Jahren gemeinsam mit Vertretern des Europäischen Datenschutzausschusses das Funktionieren der Angemessenheitsbeschlüsse überprüfen. 

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