Rechtsmeldung Niederlande Einkommensteuer
Niederlande beschließen Jahressteuergesetz 2024
Das niederländische Parlament hat mit dem „Pakket Belastingplan“ die (vor allem) steuerlichen Rahmenbedingungen für 2024 beschlossen. Eine Auswahl der relevantesten Änderungen.
29.12.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Niederländische KMU ohne eigene Rechtspersönlichkeit profitieren von einer Einkommensteuervergünstigung (mkb-winstvrijstelling). Ein bestimmter Prozentsatz wird – über die Unternehmenspauschale (ondernemersaftrek) hinaus – vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Dieser Prozentsatz sinkt ab Januar 2024, und zwar von 14 Prozent auf 13,31 Prozent.
Für Einkommen aus Arbeit, Geschäftsbetrieb oder Vermietung und Verpachtung steigt der niedrige Steuersatz leicht um 0,04 Prozent auf 36,97 Prozent an, der Schwellenwert für den höheren Steuersatz steigt von 73.031 Euro auf 75.518 Euro. Der höhere Steuersatz selbst bleibt unverändert bei 49,5 Prozent.
Die Körperschaftsteuersätze bleiben unverändert bei 19 Prozent für Gewinne bis 200.000 Euro und 25,8 Prozent darüber.
Im Arbeitsverhältnis steigt bei Dienstreisen die steuerfrei erstattungsfähige Kilometerpauschale von 0,21 auf 0,23 Euro. Kosten für Fahrkarten des öffentlichen Personenverkehrs, die auch für berufliche Zwecke genutzt werden, können künftig steuerfrei erstattet werden. Der gesetzliche Mindestlohn für alle über 20-jährigen steigt auf 13,27 Euro pro Stunde.
Eine Steuervergünstigung für hochqualifizierte Einwanderer wird beschränkt: Künftig können 30 Prozent des zu versteuernden Einkommens nur noch während der ersten 20 Monate steuerfrei gestellt werden, dann 20 Prozent während der nächsten 20 Monate und 10 Prozent während der folgenden 20 Monate. Bislang galt diese Möglichkeit unbeschränkt. Außerdem wird künftig nur noch Einkommen bis 216.000 Euro berücksichtigt.
Zum Thema:
Alle Materialien zum Belastingplan (niederländisch)
Gesetz zur Implementierung des Belastingplan 2024 (niederländisch)