Recht kompakt | Niederlande | Sozialversicherungsrecht

Niederlande: Sozialversicherung

Sozialversicherungspflichtig sind je nach Versicherungszweig alle Einwohner:innen (Volksversicherung) oder nur Arbeitnehmer. (Stand: 23.06.2026)

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Pflichtversicherungen für alle (Volksversicherungen)

Volksversicherungen (auch Nationalversicherungen genannt) sind für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Niederlande verpflichtend, unabhängig von ihrer Beschäftigungssituation. Dies betrifft die folgenden Sozialversicherungszweige:

  • Das Allgemeine Altersgesetz (Algemene Oudersdomswet - AOW) regelt die staatliche Altersrente und basiert auf einer Pflichtversicherung aller Einwohner. Alle zahlen Beiträge, sofern sie Einkommen haben. Die Höhe der Rente hängt von der Versicherungsdauer ab.
  • Das Allgemeine Hinterbliebenengesetz (Algemene nabestaandenwet - ANW) gewährt Hinterbliebenenrenten an Ehepartner oder Kinder von Verstorbenen.
  • Das Gesetz über die Langzeitpflege (Wet langdurige zorg - WLZ) regelt die Finanzierung von Langzeitpflege von Menschen, die dauerhaft Pflege benötigen. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über einkommensabhängige Beiträge der Arbeitnehmer und Selbständigen, sowie über eine einkommensunabhängige Pauschale.

Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer

Bestimmte Versicherungszweige sind in den Niederlanden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorbehalten.

  • Die Arbeitslosenversicherung ist im Wet Werkloosheidsverzekering (WW) geregelt. Wer in den der Arbeitslosigkeit vorhergehenden 36 Wochen mindestens 26 Wochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf - abhängig von der Versicherungsdauer - bis zu 24 Monaten Arbeitslosengeld, gedeckelt auf maximal 75 Prozent des letzten Gehalts.
  • Das Krankheitsleistungsgesetz (Ziektewet - ZW) garantiert Krankheitsleistungen an diejenigen, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers haben. Die maximale Anspruchsdauer beträgt zwei Jahre.
  • Der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit findet sich im Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen (WIA). Es regelt die Ansprüche dauerhaft Erkrankter.

Die Krankenversicherung (Zorgverzekeringswet - ZVW) bildet einen Sonderfall. Jeder Einwohner beziehungsweise Pflichtversicherte muss selbst eine Basis-Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Zusätzlich wird ein einkommensabhängiger Beitrag erhoben, der bei Arbeitnehmern grundsätzlich von der Arbeitgeberin abgeführt wird.

Beitragspflicht

Anders als in Deutschland werden die Beiträge nicht immer zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geteilt. WW, WIA und ZW werden heute im Wesentlichen arbeitgeberseitig finanziert. Die Beiträge zu AOW, ANW und WLZ (Volksversicherungen) werden dem Arbeitnehmer / Einwohner zugerechnet. Sie sind Bestandteil der Lohnsteuer-/Sozialabgabenerhebung. Die Basis-Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer direkt an den Krankenversicherer, während der einkommensabhängige Beitrag grundsätzlich von der Arbeitgeberseite getragen wird.

Informationen zu der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge finden sich in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Niederlande.

Dieser Inhalt gehört zu