Rechtsmeldung Polen Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Europäische Entgelttransparenzrichtlinie teilweise umgesetzt
Polen hat erste Verpflichtungen aus der europäischen Richtlinie zu Lohntransparenz umgesetzt. Bereits im Bewerbungsverfahren ist der Grundsatz der Entgelttransparenz einzuhalten.
21.05.2025
Von Marcelina Nowak | Bonn
Anfang Mai verabschiedete der polnische Sejm ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches. Mit der Einführung des neuen Artikels 183 ca wird eine Informationspflicht zur Entgelttransparenz des Arbeitgebers bereits im Bewerbungsstadium begründet.
Mit der Novelle des Arbeitsgesetzbuches müssen Arbeitgeber folgendes beachten:
- jede Stellenausschreibung muss das Gehalt enthalten beziehungsweise die Gehaltsspannen;
- der Arbeitgeber darf von den Bewerbenden keine Informationen über ihr Entgelt aus dem vorherigem Arbeitsverhältnis erfragen;
- die Arbeitnehmer können sich an den Arbeitgeber wenden, um Informationen über die Vergütung anderer Personen zu erhalten, die eine gleichwertige Arbeit leisten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Anfragen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Die neuen Regelungen sollen sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt, also frühestens Ende 2025, in Kraft treten. Daher können sich die Arbeitgeber gut auf die kommenden arbeitsrechtlichen Änderungen vorbereiten.
Wenn die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden oder die Vergütung in Stellenanzeigen nicht offengelegt wird, dann drohen Geldstrafen. Eine Geldstrafe kann von 1.000 PLN (ca. 235 Euro) bis 30.000 PLN (ca. 7.069 Euro) reichen.
Zum Thema: