Rechtsmeldung Polen Umweltschutzrecht
Neue Regelungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen
Das polnische Ministerium für Klima und Umwelt hat mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.
13.06.2025
Von Marcelina Nowak | Bonn
Die Regierung möchte mit dem Änderungsentwurf die Qualität und Transparenz der Umweltverträglichkeitsprüfung verbessern – vor allem Digitalisierung und Verfahrensklarheit sollen vorangetrieben werden.
Insbesondere sollen die Eigentumsverhältnisse besser bestimmt werden, um die Parteien klarer zu definieren. Auch die Zahl der Parteien, die ein öffentliches Bekanntmachungsverfahren in Anspruch nehmen müssen, soll vergrößert werden. Die Verpflichtung für die Parteien, die Behörden über Änderungen des Eigentums zu informieren, soll wegfallen. Zudem soll das Behördenhandeln flexibler werden, indem die Frist für öffentliche Stellungnahmen in komplexen Fällen über 30 Tage hinaus verlängert wird. Verspätete Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen nicht berücksichtigt werden.
Ein wesentlicher Meilenstein der Novellen wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse: Mit dem Änderungsentwurf soll die obligatorische elektronische Einreichung von Anträgen zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit eingeschränkten Unterzeichnungsanforderungen eingeführt werden.
Darüber hinaus soll die Zuständigkeit für den Erlass einer Umweltentscheidung von kommunalen Gebietskörperschaften auf regionale Behörden übertragen werden.
Die Regierung plant, das neue Gesetz im dritten Quartal 2025 zu verabschieden. Der Änderungsentwurf wird eine umfassende Reform des polnischen Umweltgenehmigungssystems darstellen. Der Entwurfstext wurde noch nicht veröffentlicht, aber die angesprochenen Eckpunkte können auf der Regierungsseite nachgelesen werden.