Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | Polen | Investitionsförderung

Wie Polen Investitionen fördert

Die wichtigsten Förderinstrumente für ausländische Investoren in Polen sind Steuernachlässe und Zuschüsse. Mittlerweile können auch Rüstungsunternehmen eine Förderung beantragen.

Von Christopher Fuß | Warschau

Im Rahmen des Förderprogramms Polnisches Investitionsgebiet PSI (Polska Strefa Inwestycji) erhalten Investoren einen Nachlass auf die Körperschaftsteuer. Die Höhe der Steuer liegt normalerweise bei 19 Prozent. Zuständig für die Bearbeitung von Förderanträgen sind die 14 regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften Polens (Specjalne Strefy Ekonomiczne).

Um den PSI-Steuernachlass zu erhalten, müssen Unternehmen qualitative und quantitative Vorgaben erfüllen. Wie hoch die Vergünstigung ausfällt, richtet sich unter anderem nach dem Investitionsstandort. Strukturschwache Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bieten größere Steuernachlässe als etablierte Wirtschaftszentren.

Ausnahmen gelten in 139 Städten und angrenzenden Gemeinden. Ihnen droht laut Untersuchungen der wirtschaftliche und soziale Abstieg. Das Förderrecht behandelt sie darum wie Gebiete, in denen die Arbeitslosigkeit um mehr als 250 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt. Die Folge: Auch kleinere Investitionen sind möglicherweise förderfähig.

Je höher die Arbeitslosigkeit einer Region, desto niedriger die Anforderungen an InvestorenNotwendige Mindesthöhe einer Investition zur Gewährung von Steuererleichterungen (in Millionen Euro)

Verhältnis der regionalen Arbeitslosenquote zum Landesdurchschnitt

Großunternehmen 1), 2)

Mittelgroßes Unternehmen 1), 2)

Kleines Unternehmen, Business Services 1), 2)

Bis 60%

23,22,31,2

60,1% bis 100%

18,61,90,9

100,1% bis 130%

13,91,40,7

130,1% bis 160%

9,30,90,5

160,1% bis 200%

4,60,50,2

200,1% bis 250%

3,50,30,2

Über 250%

2,30,20,1
1 Unternehmensdefinition nach EU-Empfehlung 2003/361/EG; 2 Euro-Beträge entsprechend Wechselkurs 1 Euro = 4,3058 Złoty.Quelle: Bekanntmachung Dz.U. 2025 poz. 108

Handelt es sich um eine Reinvestition, also den Ausbau einer bestehenden Anlage, sinken die notwendigen Investitionsausgaben für einen positiven Förderbescheid in fast allen Gegenden Polens um 50 Prozent. Großunternehmen, die in den Woiwodschaften Dolnośląskie oder in Wielkopolskie reinvestieren, erhalten allerdings keine Steuernachlässe.

Qualitative Kriterien begünstigen innovative Unternehmen

Neben den quantitativen Kriterien erfolgt eine inhaltliche Bewertung der Investition. Unternehmen müssen eine Mindestanzahl an Punkten erreichen. Geprüft werden zehn Merkmale. Pluspunkte erhalten beispielsweise bestimmte Branchen sowie Firmen, die Industrieroboter einsetzen.

Jede Region weist im PSI-Programm eine Förderintensität aus. Gemeint ist der regionale Höchstsatz für öffentliche Beihilfen. Der Betrag wird angegeben in Prozent der Investitionskosten oder der zweijährigen Personalkosten. Investoren erhalten jährliche Steuernachlässe bis zum Erreichen des Höchstsatzes, jedoch nicht länger als 15 Jahre. Weitere Beihilfen fließen in den Höchstsatz mit ein.

Kleine und mittelgroße Unternehmen können gebrauchte Maschinen aus dem Bestand der Muttergesellschaft zu den förderfähigen Investitionskosten hinzurechnen. Wichtig: Die Maschine muss zum aktuellen Marktwert den Besitzer wechseln. Große Unternehmen können nur die Kosten neuer Gerätschaften geltend machen. Auch die Ausgaben für eigene erneuerbare Energiequellen - darunter Fotovoltaikanlagen - lassen sich zu den Investitionskosten hinzurechnen.

Großunternehmen müssen die geförderte Investition und die geschaffenen Arbeitsplätze mindestens fünf Jahre halten. Bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen reichen drei Jahre.

Anfang 2025 ist die Förderintensität des PSI-Programms in Poznań und Wrocław gesunken. Keine Förderung gibt es in Warschau, denn die Wirtschaftskraft der polnischen Hauptstadt liegt über EU-Durchschnitt.

Bei Investitionen von kleinen Betrieben erhöht sich die maximale Förderintensität um 20 Prozentpunkte, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Auch Gebiete, für die der Europäische Fonds für einen gerechten Übergang Mittel bereitstellt, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten.

Rechenbeispiel für Steuernachlässe

Ein Großunternehmen investiert in der Stadt Siedlce in der Woiwodschaft Mazowieckie. Die förderfähigen Sachkosten belaufen sich auf 100 Millionen Euro. Die Förderintensität der Region liegt bei 50 Prozent. Es wird somit die Körperschaftsteuer über die kommenden 15 Jahre erlassen, oder bis der Wert von 50 Millionen Euro (100 Millionen Euro mal 50 Prozent) erreicht wurde.

Ein Unternehmen mittlerer Größe würde im gleichen Szenario eine Steuergutschrift von 60 Millionen Euro erhalten, da auf die regionale Förderintensität von 50 Prozent ein Bonus von 10 Prozentpunkten für mittelgroße Unternehmen aufgerechnet wird.

Investoren können sich neben der Körperschaftsteuer auch die Immobiliensteuer erstatten lassen. Zuständig sind die Gemeinden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit variiert von Kommune zu Kommune. Grundsätzlich gelten bei den Förderhöchstwerten die De-minimis-Vorgaben.

Neue Regeln für Militärgüter

Mittlerweile können auch Investoren aus der Verteidigungsindustrie Steuernachlässe beantragen. Bislang waren Hersteller von Munition, Militärfahrzeugen und anderen Rüstungsgütern aus dem PSI-Programm ausgeschlossen.

Die Verordnung vom Juni 2025 senkt darüber hinaus die Investitionsanforderungen in einigen Landkreisen nahe der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine. Große Unternehmen müssen beispielsweise in der Stadt Suwałki nur noch ein Sechstel der bislang notwendigen Summe investieren, um einen Steuernachlass beantragen zu können.

Wirtschaftsministerium kann direkte Zuschüsse gewähren

Neben Steuernachlässen sind bei Neuansiedlungen und Standorterweiterungen auch Direktzuschüsse aus der Staatskasse möglich. Das Wirtschaftsministerium entscheidet über entsprechende Anträge. Ausschlaggebend ist, welche Tätigkeiten am neuen oder ausgebauten Standort ausgeübt werden. Einfluss auf die Direktzahlungen haben darüber hinaus die Investitionssumme und die Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze.

Pro geschaffener Stelle erhalten Unternehmen maximal 9.300 Euro. Bei den Sachwerten kann die Förderung bis zu 25 Prozent der Kosten betragen. Ähnlich wie die Nachlässe auf die Körperschaftsteuer im Rahmen des PSI-Programms hängen auch die Direktzahlungen von zusätzlichen qualitativen Kriterien ab. Ferner können Investoren Zuschüsse aus EU-Programmen beantragen. Überschreiten alle öffentlichen Beihilfen einen bestimmten Wert, muss die Europäische Kommission zustimmen. Steuernachlässe bleiben das beliebteste Förderinstrument, auch weil die bürokratischen Hürden niedriger sind als bei Direktzuschüssen aus der Staatskasse.

Zukunft des Fördersystems

Unklar ist, wie sich die globale Mindeststeuer auf das PSI-Fördersystem in Polen auswirken wird. Im Oktober 2021 einigten sich fast 140 Staaten auf einen Mechanismus zur einheitlichen Besteuerung multinationaler Konzerne. In der Praxis bedeutet das: Liegt der effektive Steuersatz eines großen Unternehmens unter 15 Prozent, greift eine Ergänzungssteuer. Steuervergünstigungen im Rahmen von PSI könnten dadurch teilweise neutralisiert werden.

In Polen trat die entsprechende Regelung am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Ergänzungssteuer auf das Steuerjahr 2025 ist laut dem zugrundeliegenden Gesetz (Dz.U. 2024 poz. 1685) jedoch erst 21 Monate nach Ablauf des Steuerjahres fällig, also frühestens im Herbst 2027. Dies gibt dem Finanzministerium Zeit, das PSI-Fördersystem an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.