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Rechtsmeldung Portugal Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Anpassung des portugiesischen Mindestlohnes

In Portugal gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida - RMMG).

Von Nadine Bauer | Bonn

Der Mindestlohn wurde mit Dekret vom 29. Dezember 2025 auf 920 Euro pro Monat (bezogen auf 14 Monatszahlungen) angehoben. Auf zwölf Monatszahlungen umgerechnet ergibt sich ein Mindestlohn von 1.073 Euro pro Monat. 

Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Mindestlohn 870 Euro pro Monat (bezogen auf 14 Monatszahlungen). Daraus ergibt sich eine Erhöhung von monatlich 50 Euro gegenüber 2025.

Die Anpassung orientiert sich an dem Abkommen Acordo Tripartido sobre a Valorização Salarial e Crescimento Económico 2025-2028 (Acordo 2025-2028). Nach diesem soll der Mindestlohn bis 2028 auf 1.020 Euro (bezogen auf 14 Monatszahlungen) steigen.

Einen umfassenden Überblick mit grundlegenden Informationen zum portugiesischen Arbeitsrecht bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Portugal.

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