Rechtsmeldung Spanien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Anpassung des spanischen Mindestlohnes

In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).

Von Nadine Bauer | Bonn

Der Mindestlohn wurde mit königlichem Dekret vom 18. Februar 2026 auf 40,70 Euro pro Tag beziehungsweise 1.221 Euro pro Monat (bei 14 Monatsgehältern) festgesetzt. Die Lohnerhöhung gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.

Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Mindestlohn 39,47 Euro pro Tag und 1.184 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich eine Erhöhung von 3,1 Prozent gegenüber 2025.

Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. Sie greifen daher insbesondere auch für Leiharbeiter, Saisonarbeiter und Hausangestellte (Art. 4 Real Decreto 126/2026). Eine altersmäßige Staffelung findet nicht statt.

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende höhere Löhne festgelegt sein.

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