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Ukraine: Investitionsrecht

Das ukrainische Investitionsrecht schützt ausländische Unternehmen vor Enteignung und sichert Kapital- und Gewinnrückführung. (Stand: 16.06.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Das Gesetz Nr. 93/96-WR über das Regime der Auslandsinvestitionen (Закон про інвестиційну діяльність; im Folgenden: AuslInvG) enthält eine Reihe von Garantien für ausländische Investoren:

 So sind ausländische Investoren vor Gesetzesänderungen für eine Laufzeit von zehn Jahren geschützt. 

Sie können sich somit auf das zum Zeitpunkt der Investition geltende Gesetz berufen (Art. 8 AuslInvG). Dies gilt jedoch nicht für alle Bereiche, Ausnahmen existieren insbesondere im Steuer- und Zollrecht.

Das Gesetz sieht außerdem vor:

  • Schutz vor Enteignung und Verstaatlichung (Art. 9 AuslInvG);

  • Schadensersatz für Handlungen, Untätigkeit oder eine unangemessene Erfüllung der Aufgaben durch staatliche Stellen und Amtsträger;

  • Recht auf Rückführung von Investitionen bei Beendigung der Tätigkeiten (Art. 11 AusllinvG);

  • Freier Transfer von Gewinnen ins Ausland nach Begleichung der Steuerverbindlichkeiten (Art. 12 AuslInvG).

Seit 2024 besteht wurde der rechtliche Rahmen um staatliche Versicherungen gegen Kriegs- und politische Risiken ergänzt.

 

Wie tätigt man Investitionen in der Ukraine?

Die gängigste Form einer Investition ist die Gründung einer (Tochter-)Gesellschaft. Dabei beteiligt sich ein ausländischer Investor als Gesellschafter an dem Unternehmen. Die Kapitalrendite erfolgt in Form von Dividendenauszahlungen. Um diese aus dem Land zurückzuführen, müssen ausländische Investoren ein Bankkonto eröffnen.

Unternehmen sollten beachten, dass der Anspruch auf freie Gewinnrückführung aufgrund der wegen der Geltung des Kriegsrechts erlassenen Devisenbeschränkungen eingeschränkt sein könnte. Eine Übersicht der geltenden Beschränkungen bietet der GTAI-Beitrag Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?.

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, in der Ukraine zu investieren.

Förderprogramm zur Schaffung von Industrieparks

Das Gesetz Nr. 5018-VI über Industrieparks (Закон про індустріальні парки) ist ein zentrales Instrument der ukrainischen Industriepolitik. Das Hauptziel ist es, neue Investitionen anzulocken und der Wirtschaft durch neue Technologien zu einem Wachstum zu verhelfen.

Die Laufzeit eines Industrieparks (industrialni parky) beträgt mindestens 30 Jahre. Zu den Schwerpunktbranchen gehören unter anderem:

  • Verarbeitende Industrie,

  • Forschung und Entwicklung,

  • Informations- und Kommunikationstechnologien,

  • Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft.

Die in den Industrieparks niedergelassenen Unternehmen profitieren von günstigen Bedingungen und folgenden Förderinstrumenten:

  • eine zehnjährige Befreiung von der Körperschaftsteuer, sofern die Gewinne in der Ukraine reinvestiert werden;
  • Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für neue Produktionsanlagen und Komponenten;
  • Zuschüsse und Fördermittel für die Infrastruktur im Industriepark;
  • Zinslose Darlehen, Subventionen und Entschädigung bei Kreditsätzen;
  • Erstattung von Kosten beim Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen und bei Verbindung von Fernstraßen möglich.

Staatliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Das Gesetz Nr. 4618-VI über die Entwicklung und die staatliche Förderung von kleiner und mittlerer Unternehmen (Закон про розвиток та державну підтримку малого і середнього підприємництва в Україні) bezweckt:

  • die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),
  • die Schaffung günstiger Bedingungen für deren Entwicklung, die Förderung der Investitions- und Innovationstätigkeit,
  • die Unterstützung bei der Markterschließung im In- und Ausland sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätzen.

So profitieren KMU unter anderem von:

  •  vereinfachten Steuerverfahren,
  • der Unterstützung bei der Beschaffung von Krediten,
  • der Berücksichtigung bei Ausschreibungen, der Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungsverfahren sowie von Subventionen  (Art. 4, 15 ff.).

Hinweis: Von der staatlichen Förderung ausgenommen sind Nichtansässige sowie eine Reihe von Wirtschaftszweigen (Art. 13).

Förderung von Investitionsprojekten beträchtlichen Umfangs

Mit dem Gesetz Nr. 1116-IX über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in der Ukraine sollen günstige Bedingungen für Investitionen von Großinvestoren geschaffen werden. Dazu gehören

Investitionsprojekte deren Wert einen Betrag von 12 Millionen überschreitet und die innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Außerdem müssen 10 bis 50 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die staatliche Unterstützung beträgt 30 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem profitieren Großinvestoren von einer fünfjährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer sowie von Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiungen für neue Anlagen.

Weitere Informationen

Die ukrainische Investitionsagentur UkraineInvest bietet in dem Guide für Investitionsprojekte in beträchtlichem Umfang mehr Informationen zum Thema "Investieren in der Ukraine”.

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