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Rechtsmeldung Sambia Markenrecht

Neues Markenrecht in Sambia

Die sambische Regierung hat ein neues Markengesetz in Kraft gesetzt. Damit werden mehr Arten von Marken eintragungsfähig und die Schutzdauer erhöht sich.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Am 31. Dezember 2025 trat in Sambia ein neues Markenschutzgesetz in Kraft, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1958 ablöst und das Markenrecht umfassend modernisiert.

Erstmals ist nun die Registrierung von Dienstleistungsmarken möglich. Zudem können Kollektivmarken eingetragen werden, wie etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen genutzt. Gleiches gilt für geografische Angaben, also Zeichen oder Namen zur Herkunft einer Ware, deren Qualität oder Ruf mit einem bestimmten Ort verbunden sind. Darüber hinaus erkennt das Gesetz nicht‑traditionelle Marken wie Klänge, Formen, Farben, Gerüche oder besondere Verpackungsgestaltungen an.

Eine weitere Neuerung betrifft die Schutzdauer eingetragener Marken, die von sieben auf zehn Jahre verlängert wurde. Bereits registrierte Marken behalten ihre bisherige Schutzdauer.

Auch Mehrklassenanmeldungen sind nun zulässig, sodass mit einer einzigen Anmeldung Schutz für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen beantragt werden kann.

Schließlich setzt das Gesetz den Beitritt Sambias zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken um. Die Nutzung des Madrider Systems ist jedoch vorerst eingeschränkt, da noch keine vollständig digitalisierten Aufzeichnungen zur Verwaltung und Prüfung bestehen. Markenanmeldungen können daher vorerst nur nach nationalem sambischem Recht erfolgen.

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