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Saudi-ArabienVerbraucherschutzrecht / Produzentenhaftung
Recht
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Recht kompakt | Saudi-Arabien | Produzentenhaftung
Ein spezifisches Produkthaftungsrecht hat sich in Saudi-Arabien bislang nicht herausgebildet.
27.04.2021
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber
Führt die Mangelhaftigkeit eines Produkts zu Schäden, ist deshalb Rückgriff auf die allgemeinen Grundsätze des Gewährleistungs- (siehe oben) und Deliktrechts zu nehmen, wobei auch das Deliktsrecht auf dem Recht der Scharia beruht, folglich nicht kodifiziert ist. Eine Haftung setzt in der Regel Verschulden voraus.
Wer allerdings Produkte auf den Markt bringt, die nicht den durch die Saudi Arabian Standards Organisation (SASO) festgelegten Standards entsprechen, macht sich unter Umständen nach dem Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken (Königliche Verordnung M/11/1404) strafbar.
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