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Brasilien: Produzentenhaftung
Die Produzentenhaftung ist in Brasilien im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt. (Stand: 28.05.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Die Produzentenhaftung ist in Brasilien hauptsächlich im brasilianischen Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002) sowie im Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – Gesetz Nr. 8.078/1990) geregelt. Das brasilianische Haftungssystem gilt im internationalen Vergleich als weitreichend und verbraucherfreundlich.
Rechtsgrundlagen
Die allgemeine deliktische Haftung ergibt sich aus Art. 186 und Art. 927 Código Civil. Nach Art. 186 Código Civil begeht eine unerlaubte Handlung, wer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einem anderen Schaden zufügt und dadurch ein Recht verletzt.
Art. 927 Código Civil verpflichtet den Schädiger zum Ersatz des verursachten Schadens. Grundsätzlich setzt die Haftung ein Verschulden voraus. Das Gesetz sieht jedoch in bestimmten Fällen auch eine verschuldensunabhängige Haftung vor, insbesondere wenn die ausgeübte Tätigkeit ihrer Natur nach Risiken für Rechte Dritter schafft.
Für Produkte und industrielle Tätigkeiten ist zudem Art. 931 Código Civil von besonderer Bedeutung. Danach haften Unternehmer und Unternehmen verschuldensunabhängig für Schäden, die durch von ihnen in Verkehr gebrachte Produkte verursacht werden.
Zivilgesetzbuch
Die Haftung nach dem Zivilgesetzbuch umfasst sowohl Sachschäden als auch Personen- und Vermögensschäden. Voraussetzung ist grundsätzlich das Vorliegen eines Schadens, eines rechtswidrigen Verhaltens und eines Kausalzusammenhangs zwischen Schaden und Handlung.
Im Bereich der Produzentenhaftung spielt insbesondere die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung eine wichtige Rolle. Unternehmen können daher auch ohne Nachweis eines Verschuldens für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte oder gefährliche wirtschaftliche Tätigkeiten verursacht werden.
Art. 931 Código Civil erweitert diese Haftung ausdrücklich auf Unternehmer und Gesellschaften, die Produkte in den Verkehr bringen. Die Vorschrift wird von brasilianischen Gerichten regelmäßig weit ausgelegt.
Die brasilianische Rechtsprechung tendiert zunehmend dazu, die objektive Haftung von Herstellern und Importeuren auszuweiten, insbesondere bei Industrieprodukten, Medizinprodukten, Fahrzeugen, Chemikalien und digitalen Dienstleistungen.
Verbraucherschutzgesetz
Das Verbraucherschutzgesetz (CDC) ergänzt und verschärft die Haftungsvorschriften des Zivilgesetzbuches erheblich. Es findet Anwendung, wenn ein Verbraucher als Endnutzer eines Produktes oder einer Dienstleistung betroffen ist.
Nach Art. 12 CDC haften Hersteller, Produzenten, Konstrukteure, Importeure und in bestimmten Fällen auch Händler verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Maßgeblich ist dabei, ob das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann.
Ein Produktfehler kann sich insbesondere ergeben aus:
- Konstruktions- oder Fabrikationsfehlern,
- mangelhaften Informationen oder Warnhinweisen,
- unzureichenden Gebrauchsanweisungen,
- Fehlern bei Verpackung, Vertrieb oder Vermarktung.
Die Haftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Der Geschädigte muss grundsätzlich nur den Schaden, den Produktfehler und den Kausalzusammenhang nachweisen. Ein Verschulden des Herstellers muss nicht bewiesen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die weite Definition des Begriffs „Lieferant“ (fornecedor) in Art. 3 CDC. Dieser umfasst praktisch die gesamte Liefer- und Vertriebskette, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.
Die Haftung entfällt nur ausnahmsweise, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass:
- das Produkt nicht in Verkehr gebracht wurde,
- kein Fehler vorlag,
- oder der Schaden ausschließlich durch den Verbraucher oder einen Dritten verursacht wurde.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt gemäß Art. 27 CDC fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und seines Verursachers.
Das brasilianische Verbraucherschutzrecht gehört zu den strengsten Haftungssystemen weltweit. Die Gerichte legen die Haftungsvorschriften regelmäßig zugunsten des Verbrauchers aus, insbesondere bei Gesundheits-, Sicherheits- und Informationspflichten. Internationale Hersteller und Importeure sollten deshalb besonderen Wert auf Produktsicherheit, Dokumentation, Rückrufmechanismen, Warnhinweise und Compliance-Strukturen legen.