Rechtsmeldung Schweden Steuerrecht
Schwedische Regierung legt Haushaltsentwurf für 2026 vor
Die Vorlage enthält Pläne zur Entlastung von Unternehmen, deutlich im Fokus steht aber die Ankurbelung des privaten Konsums.
25.09.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Ein Paket von rund 7 Milliarden Schwedischen Kronen (SEK), das entspricht circa 635 Millionen Euro, ist explizit für Unternehmen vorgesehen. Darin enthalten sind Steuervergünstigungen für kleine Betriebe, insbesondere eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge für junge Arbeitnehmer (19 bis 23 Jahre), befristet von April 2026 bis September 2027.
Außerdem sollen mittel- und geringverdienende Arbeitnehmer über eine verbesserte Steuergutschrift (“jobbskatteavdrag”) entlastet werden, Personen ab 66 Jahren sollen einen erhöhten Freibetrag erhalten.
Auch andere Maßnahmen sollen der Entlastung der Steuerzahler dienen, beispielsweise eine Erhöhung der Pendlerpauschale oder eine vorübergehende Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel von 12% auf 6%, befristet auf die Zeit zwischen dem 1. April 2026 und dem Ende des Jahres 2027.
Für Unternehmen gibt es nur geringfügige Entlastungen, beispielsweise bei der so genannten 3:12-Regel, die die steuerliche Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen “eng geführter” Unternehmen – in der Praxis meist Familienunternehmen – regelt. Außerdem wird die Stromsteuer (“elskatt”) von 43,9 Öre auf 41,1 Öre pro Kilowattstunde gesenkt. Eine zuvor diskutierte Senkung der Körperschaftssteuer fehlt hingegen in dem Entwurf.
Zum Thema:
Haushaltsentwurf der schwedischen Regierung für 2026 (schwedisch)