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Rechtsbericht Schweiz Registerrecht

Die Schweiz verbessert die Geldwäschebekämpfung

Dank des neuen Transparenzregisters sollen Behörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Am 26. September 2025 haben Nationalrat und Ständerat der Schweiz eine Änderung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Transparenzgesetz; TJPG) beschlossen. Es wird ein zentrales, nationales Transparenzregister geben, an das juristische Personen verpflichtend ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen. Allerdings wurden Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Pflicht, im Transparenzregister geführt zu werden, ausgenommen. 

Berechtigt zur Einsicht in das - nicht öffentliche - Register werden Behörden und Finanzintermediäre sein, die mit der Bekämpfung von Geldwäsche befasst sind. Die ursprünglich vorgesehene Richtigkeitsvermutung betreffend die Inhalte des Registers wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.  Somit können sich die Behörden erst dann auf die Einträge im Transparenzregister verlassen, "wenn sich aus der Prüfung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nichts Abweichendes ergibt". 

Auch ausländische Gesellschaften unterstehen den schweizerischen Transparenzregeln, wenn sie eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben, die im dortigen Handelsregister eingetragen ist, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz einer ausländischen Gesellschaft in der Schweiz liegt oder die Gesellschaft Eigentümerin einer in der Schweiz belegenen Immobilie ist (Art. 2 Abs. 1 c. TJPG). Solche juristischen Personen ausländischen Rechts müssen künftig einen Vertreter oder ein Zustellungsdomizil in der Schweiz angeben (Art. 25 Abs. 2 TJPG).    

Die Regelungen werden voraussichtlich frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten. Eine Durchführungsverordnung steht noch aus. Ausländische Gesellschaften müssen spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten die geforderten Informationen sowie die Daten des Repräsentanten oder der Zustelladresse in der Schweiz einreichen. 

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