Zollbericht Schweiz Verbrauchsteuern
Verbrauchssteuern
Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Kraftstoffe und Automobile erhoben. Daneben gibt es Lenkungsabgaben auf CO2 und flüchtige organische Verbindungen.
02.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Alkohol
Die Schweiz erhebt eine Verbrauchsteuer auf Spirituosen und Bier. Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei.
Warenart | Steuer in Schweizer Franken |
---|---|
Spirituosen | 29 je Liter reinen Alkohols |
Ethanol zu Trinkzwecken | 29 je Liter reinen Alkohols |
Ethanol für industrielle Zwecke | steuerfrei |
Alcopops | 116 je Liter reinen Alkohols |
Süßweine und Wermuth | 14,50 je Liter reinen Alkohols |
Leichtbier (bis 10.0 Grad Plato) | 16,88 je 100 Liter |
Normal- und Spezialbier (10,1-14 Grad Plato) | 25,32 je 100 Liter |
Starkbier (mehr als 14 Grad Plato) | 33,76 je 100 Liter |
Naturwein bis 18 % vol | steuerfrei |
Tabak
Tabaksteuern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- für Zigaretten und Zigarren je Stück und in Prozent des Kleinhandelspreises;
- für Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak je Kilogramm und in Prozent des Kleinhandelspreises.
Warenart | Steuer in Schweizer Franken |
---|---|
Zigaretten | 11,832 Rappen je Stück und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens 21,210 Rappen je Stück |
Zigarren | 0,56 Rappen je Stück und 1 Prozent des Kleinhandelspreises |
Feinschnitttabak (Rauchtabak) und Wasserpfeifentabak | 38 Schweizer Franken je kg und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens 80 Schweizer Franken je kg |
nikotinhaltige Erzeugnisse für elektronische Zigaretten | 0,20 Franken je Milliliter |
Automobilsteuer
Der Steuersatz beträgt vier Prozent des Fahrzeugwertes.
Mineralölsteuer
Die Mineralölsteuer hängt vom Produkt und der Verwendung ab, das heißt ob die Ware als Treibstoff, Brennstoff oder für technische Zwecke verwendet wird. Sie beträgt beispielsweise für Benzin 76,82 Rappen/Liter und für Diesel 79,57 Rappen/Liter, Heizöl 0,3 Rappen.
Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) tragen zur Bildung von bodennahem Ozon bei. Aus Gründen des Umweltschutzes erhebt die Schweiz eine Lenkungsabgabe. So soll ein Anreiz geschaffen werden, VOC-haltige Produkte möglichst sparsam zu verwenden. Der Abgabensatz beträgt drei Schweizer Franken je Kilogramm reine VOC.
Lenkungsabgabe auf CO2
Die Schweiz erhebt eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Steuer beträgt 120 Schweizer Franken pro Tonne CO2. Daraus ergeben sich produktspezifische Abgabensätze.
Straßenverkehrsabgabe
Für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen, die dem Gütertransport dienen, gilt eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Abgabe ist vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den in der Schweiz zurückgelegten Kilometern abhängig.
Die Erhebung der Abgabe erfolgt zurzeit noch über das System LSVA II, wird bis Ende 2024 jedoch vom neuen System LSVA III abgelöst. Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzschutz stellt ausführliche Informationen zur Umstellung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Verbrauchsteuern und Lenkungsabgaben finden Sie auf der Seite des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzschutz.