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Zollbericht Singapur Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.

Von Jürgen Huster | Bonn

Einfuhrabgaben

Einfuhrzoll (Customs duty) und/oder Verbrauchsteuer (Excise duty) werden in Singapur nur für alkoholische Getränke und Flüssigkeiten, Tabakerzeugnisse, Kraftfahrzeuge sowie Erdölerzeugnisse und Biodiesel-Mischungen erhoben, wobei die Verbrauchsteuer auch auf in Singapur hergestellte und dort in den steuerrechtlich freien Verkehr gebrachte Erzeugnisse anfällt. Sämtliche anderen Einfuhrwaren sind vom Zoll und der Verbrauchsteuer befreit. Dagegen fällt die singapurische Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST) grundsätzlich für sämtliche Wareneinfuhren sowie Lieferungen im Steuergebiet an.

Einfuhrabgabentarif, Einfuhrzoll, Verbrauchsteuer

Der Einfuhrabgabentarif (Customs Duties Order, First Schedule) basiert auf der Harmonisierten Nomenklatur der Zolltarife der ASEAN-Staaten (ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature – AHTN). Diese mit achtstelligen Codes versehene Nomenklatur wiederum basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022).

Auswahl von einfuhrabgabenpflichtigen Waren
HS-CodeWarenbezeichnungZoll (Customs Duty)Verbrauchsteuer (Excise Duty)
22.03Bier aus Malz16 S$ pro Liter Alkohol

60 S$ pro Liter Alkohol

22.04Wein-

88 S$ pro Liter Alkohol*

ex 22.08Branntwein, Whisky, Rum, Wodka, Gin und Genever-

88 S$ pro Liter Alkohol

87.03Personenkraftwagen-

20%

ex 87.06, 87.07Fahrgestelle für Personenkraftwagen, Karosserien-

20%

87.11Krafträder-

12%

* Berechnungsformel: Verbrauchsteuer = Menge in Liter x 88 S$ x AlkoholgehaltQuelle: Singapurische Zollbehörde (Stand: August 2025)

Ein Beispiel: Einfuhr von 100 Liter Portwein mit einem Alkoholgehalt von 19 Prozent: 100 x 88 x 0,19 = 1.672 Singapur-Dollar (S$) Verbrauchsteuer

Umsatzsteuer

Für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Steuergebiet Singapurs sowie für Importwaren wird grundsätzlich die Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST) erhoben. Bei der GST handelt es sich um eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des in Singapur umsatzsteuerpflichtig registrierten Unternehmers und entspricht so der Systematik der deutschen Mehrwertsteuer. Besteuerungsgrundlage ist bei Importen der Zollwert, gegebenenfalls zuzüglich der Importabgaben Zoll und/oder Verbrauchsteuer. Der Steuersatz beträgt zurzeit einheitlich neun Prozent. 

Im Rahmen des von der Zollverwaltung überwachten Steuerlagerverfahrens (Zero GST Warehouse Scheme – ZGS) können Importwaren, die weder Einfuhrzöllen noch Verbrauchsteuern unterliegen, in bewilligten Lagerstätten steuerfrei bis zum Erhalt einer neuen steuerrechtlichen Bestimmung (Wiederausfuhr, Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr) gelagert werden.

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