Rechtsbericht Serbien Wettbewerbsrecht

Serbien geht gegen unlautere Geschäftspraktiken vor

Das neue Gesetz über Handelspraktiken für bestimmte Produktarten regelt erstmals die Beziehungen entlang der gesamten Lieferkette.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das Parlament der Republik Serbien hat ein Gesetz über Handelspraktiken bei bestimmten Produkten (Zakon o trgovačkim praksama za određene vrste proizvoda) verabschiedet. Die Novelle trat zum 1. Mai 2026 in Kraft.

Sie führt einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Handelsbeziehungen zwischen Käufern, Vertriebspartnern und Lieferanten ein. Das Ziel ist es, unlautere Handelspraktiken einzudämmen und faire Beziehungen zu schaffen. Dabei wird die gesamte Lieferkette – von Vertragshandlungen bis zur Erfüllung des Vertrags – erfasst. Zudem setzt die nationale Regelung die europäische Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in der landwirtschaftlichen und Lebensmittelversorgungskette mit einigen Abweichungen um.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt insbesondere für Lieferanten, Käufer und Vertriebspartner, die Handel in Serbien mit landwirtschaftlichen und lebensmittelbezogenen Erzeugnissen betreiben. Im Sinne des Gesetzes sind:

  • Lieferanten – Produzenten, Importeure und Vertriebspartner;
  • Käufer – jede juristische Person oder jedes Unternehmen, das die Produkte zum Zweck eines weiteren Verkaufs, der Verarbeitung oder Vertriebs erwirbt.

Im Gegensatz zu der EU-Richtlinie wird der Geltungsbereich auf weitere Konsumgüter wie Haushaltschemikalien, Hygieneprodukte und ähnliche Produkte von besonderer Bedeutung für die Marktversorgung erweitert.

Was gilt als unfaire Handelspraktik?

Als unlautere Handelspraktiken werden Verhaltensweisen bezeichnet, die auf einem Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht beruhen und zu unlauteren oder unverhältnismäßigen Bedingungen führen. Dazu zählen auch die ungerechtfertigte Übertragung von Risiken oder ein Ungleichgewicht zwischen vertraglichen Rechten und Pflichten. Dabei wird ein erhebliches Ungleichgewicht zugunsten des Käufers auf Grundlage eines im Gesetz festgelegten, gestaffelten Katalogs verbotener Praktiken vermutet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kategorien auf:

KategorieRechtsfolgeBeispiele (nicht abschließend)
Schwarze ListeAbsolut verbotene Praktiken, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen
  • Zahlungsverzögerungen über die vorgeschriebenen Fristen hinaus
  • einseitige Änderungen von Vertragsbedingungen
  • Stornierung von Bestellungen für verderbliche Produkte (30-Tage-Frist)
  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Androhung von wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen
Graue ListeVermutung einer verbotenen Praxis. Eine Widerlegung ist durch einen Nachweis möglich. Der Nachweis ist durch den Käufer zu erbringen, etwa durch eine schriftliche Vereinbarung.
  • Rückgabe unverkaufter Produkte ohne Bezahlung
  • die Erhebung von Gebühren für routinemäßige Produktpräsentationen
  • einseitige Auferlegung von Listengebühren
  • Weitergabe behördlicher Bußgelder an den Lieferanten

Welche Dokumentationsanforderungen gelten?

Unternehmen müssen sich auf weitreichende Dokumentationspflichten einstellen. Sie sind künftig dazu verpflichtet, einen (schriftlichen) Überblick über die gesamten Lieferbedingungen zu geben. Die Übersicht soll unter anderem folgende Punkte umfassen:

  • Preisstrukturen,
  • Rabatte,
  • Gebühren,
  • Vertragsstrafen und andere finanzielle Verpflichtungen,
  • Zuweisungen kommerzieller Risiken.

Etwaige Änderungen der Lieferbedingungen müssen dokumentiert und vertraglich angepasst werden.

Hinweis: Diese Bestimmungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Welche Sanktionen drohen?

Das Gesetz sieht eine Reihe von Sanktionsmechanismen vor. Bei festgestellten Verstößen kann die zuständige Wettbewerbskommission die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vorübergehend einstellen oder Bußgelder verhängen. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von der Art des Verstoßes ab:

  • Verstöße gegen die "graue Liste" werden mit 0,1 Prozent und
  • Verstöße gegen die "schwarze Liste" sowie wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen mit 0,2 Prozent 

des Jahresumsatzes des Käufers belegt. Die Höhe der Geldbuße kann bis auf 100 Prozent erhöht werden, wenn der Verstoß schwerwiegend ist.

Wer ist für die Durchsetzung zuständig?

Für die Durchsetzung ist die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs zuständig. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine eigenständige Organisationseinheit zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken einzurichten. Außerdem obliegt es ihr, Durchführungsbestimmungen und Leitlinien zu erlassen. 

Die Verfahren wegen unlauterer Handelspraktiken können von der Kommission von Amts wegen oder auf Grundlage von Anträgen und Hinweisen eingeleitet werden. Für Hinweisgeber, die entscheidende Beweise für eine unlautere Praxis vorlegen, sieht das Gesetz eine Belohnung in Höhe von 5 Prozent der verhängten Geldbuße vor.

Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen, die in den Lieferketten für Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Konsumgüter in Serbien tätig sind, sollten ihre bestehenden Vereinbarungen und Geschäftspraktiken überprüfen und ihre Verträge aktualisieren. Vereinbarungen, die bisher lediglich mündlich geschlossen waren, sollten in schriftliche Verträge überführt oder dokumentiert werden. Hierfür haben Unternehmen ab Inkrafttreten des Gesetzes vier Monate Zeit.

16 Juni 2026

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