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Zollbericht Serbien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind Einfuhrverbote oder entsprechende Beschränkungen. Vor allem landwirtschaftliche Produkte und Arzneimittel können von Einfuhrbeschränkungen betroffen sein.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Einfuhrverbote

Verboten ist die Einfuhr von gefährlichen Abfallprodukten und einigen giftigen Stoffen. Kraftfahrzeuge, die nicht mindestens die Euro 3- Abgasnorm erfüllen, dürfen auch nicht importiert werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren, Tiererzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen kann etwa im Falle von auftretenden Infektionskrankheiten kurzfristig verboten werden.

Serbien ist Unterzeichnerstaat der Rotterdam-Konvention, die den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien regelt. Laut Konvention muss das Einfuhrland über den Import gefährlicher Chemikalien im Voraus informiert werden und dem Import zustimmen.

Zollkontingente

Für die Einfuhr aus der EU, der Türkei und den EFTA-Staaten kommen Zollkontingente zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zum Erreichen einer bestimmten Einfuhrmenge festgelegte Zollermäßigungen. Betroffen sind unter anderem Wein, Milch, Milchprodukte, einige Fleischzubereitungen und Tabak. Die kontinuierlich aktualisierte Liste mit den genauen Positionen und den noch verfügbaren Mengen ist zu finden unter „Carinske kvote“.

Einfuhrbestimmungen für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel

Das Gesetz über die Nahrungsmittelsicherheit (Serbisch: "Zakon o bezbednosti hrane", Amtsblatt "Sl. glasnik RS", Nr. 41/09), regelt unter anderem die Zuständigkeiten und die Voraussetzungen für die Einfuhr von Nahrungsmitteln. Demnach sind für die Nahrungsmittelsicherheit das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft, das Ministerium für Gesundheit sowie die serbischen Laboratorien zuständig.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs unterliegt in Serbien einer veterinären Grenzkontrolle. Für diese muss ein im Ausfuhrland ausgestelltes Veterinärzeugnis vorgelegt werden. Dieses soll die Gesundheit und Seuchenfreiheit von Tieren und tierischen Produkten bescheinigen. Eine Liste der lokalen deutschen Veterinärämter bietet der Bundesverband der beamteten Tierärzte an.

Die Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch, Tierfutter, Produkten tierischen Ursprungs sowie Veterinärmedizin unterliegt grundsätzlich auch der veterinären Grenzkontrolle. Die Ankunft der Ware muss der Zolldienststelle mindestens 24 Stunden im Voraus mit dem Dokument „ZVUD-Ž“ gemeldet werden. Für lebende Tiere ist außerdem eine Kennzeichnung sowie ein Identifikationsdokument notwendig. Des Weiteren muss der Importeur eine Einfuhrgenehmigung in Serbien beantragen. Die zuständige Behörde ist die Veterinärbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz. Weitere Informationen zur Einfuhr und zum Transit von Tieren sind unter „Uvoz i tranzit“ zu finden.

Sind die Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, werden sie an der Grenze einer phytosanitären Kontrolle unterzogen. Die Kontrollen werden nur an bestimmten Zollstellen in Serbien angeboten. Die betroffenen Waren müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes begleitet werden. In Deutschland sind die Pflanzengesundheitsdienste für die Kontrolle der zu exportierenden Ware und die Ausstellung des Zeugnisses zuständig. Weiterführende Informationen bietet das Julius Kühn-Institut. Bei Nahrungsmitteln, die sowohl tierische als auch pflanzliche Komponenten vereinen, werden beide Inspektionen, die veterinäre und die phytosanitäre, durchgeführt.

Die sanitäre Warenkontrolle wird unter anderem für Nahrungsmittel durchgeführt, die weder pflanzlichen noch tierischen Ursprung haben, etwa für diätetische Nahrungsergänzungsmittel, Babynahrung und Trinkwasser. Betroffen sind aber auch tierische Fette und bestimmte Pflanzen. Nach der sanitären Warenkontrolle wird von den serbischen Behörden ein Gesundheitszeugnis ausgestellt.

Marktzugang für medizinische Geräte und Arzneimittel

Für die Einfuhr von Arzneimitteln, medizinischen Geräten und Veterinärmedizin sind grundsätzlich Genehmigungen der "Medicines and Medical Devices Agency of Serbia" (ALIMS) erforderlich. Grundlage ist unter anderem das Gesetz über Arzneimittel und medizinische Geräte "Zakon o lekovima i medicinskim sredstvima".


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