Zollbericht Singapur Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Singapur unterhält ein Freihandelsabkommen mit der EU. Das Land ist zudem in Südostasien und weltweit durch zahlreiche Abkommen vernetzt.
18.08.2025
Von Jürgen Huster | Bonn
WTO
Singapur ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft verpflichtet sich Singapur zu den im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1994) festgeschriebenen Prinzipien der Meistbegünstigung (Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze) sowie der Inländerbehandlung (wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren im Verhältnis zu inländischen Waren).
ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC)
Als Mitglied der zehn Länder umfassenden südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN und der ASEAN-Freihandelszone (AFTA) hat Singapur die Einfuhrzölle für Ursprungswaren der ASEAN-Mitglieder vollständig abgebaut. Nach Einführung der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) Ende 2015 wird nun ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Freizügigkeit für Fachpersonal angestrebt. Mitgliedstaaten der ASEAN sind neben Singapur Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Thailand und Vietnam.
Regionale Freihandelsabkommen (RCEP und CPTPP)
Als wichtiger Außenhandelsplatz und Drehscheibe des Welthandels in Asien hat Singapur multilateral im Rahmen der ASEAN-Mitgliedschaft und bilateral eine Vielzahl von Handelsabkommen geschlossen, die zu einem präferenziellen Marktzugang (reduzierter Zollsatz bzw. Zollfreiheit) für die jeweiligen Ursprungswaren führen, unter anderem mit China und der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland, Indien, der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelszone (EFTA), dem Vereinigten Königreich, Türkei, den USA, Peru und Panama.
Singapur ist seit 1. Januar 2022 Mitglied in der größten regionalen Freihandelszone der Welt "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)" mit den zehn ASEAN Mitgliedstaaten sowie China, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland.
Im Rahmen des Trans-Pazifik-Partnerschaftsabkommens (Comprehensive and Progressive Agreement for the Trans-Pacific Partnership - CPTPP) hat Singapur darüber hinaus mit Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Vereinigtes Königreich und sechs pazifischen Anrainerstaaten ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das für Singapur am 30. Dezember 2018 in Kraft getreten ist.
Die vorgenannten Abkommen sehen grundsätzlich einen schrittweisen Zollabbau für jeweilige Ursprungswaren vor, wobei als sensibel erachteten Erzeugnissen eine längere Zollabbaufrist eingeräumt wird.
Europäische Union
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur ist am 21. November 2019 in Kraft getreten. Schon vor Beginn des Inkrafttretens des Abkommens konnten fast sämtliche Waren mit Herkunft oder Ursprung EU zollfrei in Singapur eingeführt werden, die Importzölle für Bier mit Ursprung EU wurden mit Inkrafttreten des Abkommens aufgehoben. Die EU wird ihre Importzölle für Waren mit Ursprung in Singapur innerhalb eines Zeitraums von drei bzw. fünf Jahren abbauen. Die für beide Vertragsparteien einheitlichen Ursprungsregeln sehen für nicht vollständig gewonnene oder hergestellte Industrieerzeugnisse produktspezifisch einen "Tarifsprung" auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware einen inländischen Fertigungsanteil von 30 Prozent bis 50 Prozent als ursprungsbegründend vor. Als Ursprungsnachweis gilt grundsätzlich eine Ursprungserklärung eines von der Zollverwaltung des Exportlandes ermächtigten Ausführers auf der Handelsrechnung.
Neben der Abschaffung von Importzöllen sieht das Abkommen den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, vor allem durch Verfahrensvereinfachungen und gegenseitige Anerkennungen von Prüfverfahren bei technischen Vorschriften sowie Pflanzenschutz- und Lebensmittelregelungen vor. So erkennt Singapur zum Beispiel die Kennzeichnungen für Textilien und Bekleidung der EU an und akzeptiert grundsätzlich technische Prüfverfahren der EU für Kraftfahrzeuge und Teile sowie für bestimmte elektronische Erzeugnisse. Darüber hinaus werden Hemmnisse beim Handel und bei Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien abgebaut.
Neben dem Markzugang für Waren regelt das Abkommen die Bereiche Dienstleistungen und E-Commerce, Schutz des geistigen Eigentums sowie öffentliches Beschaffungswesen und enthält ein eigenes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung.