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Rechtsbericht Slowakei Steuerrecht

Slowakei bringt Gesetzentwurf zur Haushaltskonsolidierung ein

Das slowakische Ministerium der Finanzen stellte die Eckpunkte der Steuerreform 2026 vor. Das Konsolidierungspaket soll im Eilverfahren beschlossen werden. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 9. September 2025 verabschiedete das slowakische Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung mehrerer Rechtsvorschriften, einschließlich der Steuergesetzgebung. Ziel ist es, eine weitere Reduzierung des Haushaltsdefizit im Jahr 2026 zu erreichen Dazu sollen neben Steuererhöhungen auch Feiertage und Arbeitszeiten an Feiertagen für den Einzelhandel angepasst werden. 

Die vorgeschlagenen steuerlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

Neue Steuerstufen für hohes Einkommen

Ab dem 1. Januar 2026 sollen neue Steuerstufen für Beschäftigte mit hohem Einkommen gelten. Anstelle der derzeit geltenden zwei Steuersätze (19 und 25 Prozent) sind vier Stufen vorgesehen. Die vorgeschlagenen Steuersätze richten sich nach der Einkommenshöhe und würden wie folgt aussehen:

Jährliches EinkommenSteuersatz 
bis 44.000 Euro19 %
über 44.000 Euro bis < 60.000 Euro25 %
über 60.000 Euro bis < 75.000 Euro30 %
über 75.000 Euro35 %

Für Mitglieder verfassungsrechtlicher Organe – etwa den Präsidenten oder Parlamentsabgeordnete – ist ein zusätzlicher Steueraufschlag von 10 Prozent vorgesehen.

Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer

Unternehmen mit steuerpflichtigen Einkünften über 5 Millionen Euro unterliegen künftig einer erhöhten Mindestkörperschaftsteuer (sogenannte Steuerlizenz). Diese steigt von derzeit 3.840 auf 11.520 Euro.  

Für Investmentgesellschaften und Vermögensverwalter soll der Steuersatz von 4,36 auf 15 Prozent steigen.

Darüber hinaus erwägt das Finanzministerium für die Zukunft eine Sonderabgabe für große Einzelhandelsketten und digitale Dienstleistungen einzuführen. Diese Überlegung ist jedoch nicht Teil des Konsolidierungspakets geworden. 

Sozialabgaben steigen

Die Beiträge für Beschäftigte und Selbständige werden um einen Prozentpunkt angehoben. Zudem ist ein Mindestbeitrag für Selbständige in Höhe von 131,34 Euro vorgesehen. 

Der Veranlagungszeitrum für Selbständige wird von zwölf Monaten auf sechs Monate verkürzt. Die First wird ab dem Tag der Erteilung der Niederlassungserlaubnis gerechnet. 

Höhere Abgaben für Verbrauchs- und Glückspielsteuer

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel mit hohem Zucker- und Salzgehalt wie Schokolade, Kekse, Eiscreme, Marmelade, süße Getränke und salzige Snacks von 19 auf 23 Prozent vor. Eine Ausnahme soll für Zucker, Salz, Babynahrung, Milchgetränke und hundertprozentige Säfte gelten. 

Eine weitere Steuererhöhung trifft die Anbieter von Online-Glückspielen: Die Glückspielsteuer steigt von 27 auf 30 Prozent. Auch Casinos und Spielhallen sollen mit einem neuen Steuersatz von 21 Prozent belegt werden.

Auch die Prämien an Sachversicherungen (zum Beispiel Kraftfahrzeugversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Krankenversicherungen) sollen höher besteuert werden – von 8 auf 10 Prozent. 

Eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht für KfZ

Die Europäische Union hat die Slowakische Republik dazu ermächtigt, eine von der Mehrwertsteuerrichtline (EU/2006/112) abweichende Sondermaßnahme einzuführen: Danach kann das Recht auf Vorsteuerabzug um 50 Prozent für bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt werden. Dies betrifft den Erwerb von Kraftfahrzeugen – insbesondere, wenn diese nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzt werden. Die Regelung gilt auch für damit verbundene Dienstleistungen, Nutzungskosten und Kraftstoffe.

Steueramnestie geplant

Der Entwurf sieht eine Steueramnestie für Strafen und Verzugszinsen für Steuerpflichtige vor. Steuerpflichtige, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 ihre Steuerrückstände begleichen oder diese in der Steuerschuld in der Steuererklärung angeben, können davon profitieren. Die Amnestie ist allerdings nur auf Steuerschulden bei der Einkommensteuer, der Mehrwertsteuer, der Verbrauchsteuer, der KfZ-Steuer und bestimmte Versicherungen begrenzt.

Verabschiedung im November 2025 erwartet

Das Reformpaket soll spätestens bis zum 22. November 2025 verabschiedet werden, um Sanktionen im Rahmen der Schuldenbremse zu vermeiden. Die Regierung hat dem Parlament vorgeschlagen das konsolidierte Maßnahmenpaket im beschleunigten Verfahren anzunehmen. Der Gesetzentwurf Nr. 1005 vom 10. September wurde auf der Regierungswebseite in slowakischer Sprache veröffentlicht. 

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