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Australien: Direkte Steuern

In Australien ansässige Unternehmen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer. (Stand: 12.09.2025)

Von Jan Sebisch | Bonn

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Wichtige Einkommensteuergesetze in Australien sind der Income Tax Assessment Act 1936, der Income Tax Assessment Act 1997 und der Taxation Administration Act 1953  jeweils in aktueller Fassung. Für die Überwachung und Durchsetzung der auf Bundesebene erhobenen Steuern ist das Australian Taxation Office zuständig.

Einkommensteuer

Eine in Australien ansässige natürliche Person (resident individual) unterliegt mit ihren weltweiten Einkünften der australischen Einkommensteuer. Eine gebietsfremde natürliche Person unterliegt der australischen Einkommensteuer nur mit Einkünften (mit Ausnahme von Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die im Allgemeinen der Quellensteuer unterliegen), die aus Quellen in Australien stammen.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält Australien zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), unter anderem mit der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Abkommen werden ausländische Einkünfte entweder freigestellt oder auf die australische Steuer angerechnet.

Körperschaftsteuer

In Australien ansässige Unternehmen (residents of Australia) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer (Australian income tax). Im Allgemeinen unterliegen gebietsfremde Unternehmen (non-resident companies) der australischen Körperschaftsteuer nur mit ihren in Australien erzielten Einkünften. Ist ein Unternehmen jedoch in einem Land ansässig, mit dem Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ist Australiens Recht zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen grundsätzlich auf Gewinne beschränkt, die einer Betriebsstätte (permanent establishment) in Australien zuzurechnen sind.

Der föderale Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent. Ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen (small or medium business companies). Diese unterliegen einem reduzierten Steuersatz von 25 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Unternehmen, die zusammen mit bestimmten "verbundenen" Unternehmen (connected entities) die Umsatzschwelle von 50 Millionen Australischer Dollar unterschreiten.

Quellensteuer

Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde (non-resident) gezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer (withholding tax). Die Steuersätze der Quellensteuer sind unterschiedlich, je nachdem, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.

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