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Branchen | Spanien | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Im EU-Partnerland Spanien gelten grundsätzlich vertraute Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen. Je nach Fachzweig sind unterschiedliche Behörden zuständig.

Von Oliver Idem | Madrid

Vier wesentliche Institutionen zur Regulierung des Chemiesektors

Insgesamt vier Stellen in Spanien befassen sich mit der Regulierung des Chemiesektors. Für die Anwendung der Gesetzgebung ist das Gesundheitsministerium zuständig, soweit die menschliche Gesundheit berührt ist.

Umweltaspekte sind zum Teil beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung angesiedelt. Das Umweltressort wurde nach der Parlamentswahl im November 2019 aus dem Landwirtschaftsministerium herausgelöst und im neuen Ministerium für den ökologischen und demografischen Wandel untergebracht. 

Die Registrierung und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln ist Sache der zum Gesundheitsministerium gehörenden Agentur für Medikamente und Sanitärprodukte AEMPS.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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