Rechtsmeldung Sri Lanka Umsatzsteuer

Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen in Sri Lanka

Ab 1. Oktober 2025 haben nicht in Sri Lanka ansässige Dienstleister, die über Online-Plattformen digitale Dienste an dortige Verbraucher erbringen, Umsatzsteuer (VAT) zu zahlen.

Von Julia Merle | Bonn

Ausländische Erbringer digitaler Dienstleistungen an Personen in Sri Lanka müssen nach neuen Anpassungen des sri-lankischen Umsatzsteuergesetzes (Value Added Tax Act, No. 14 of 2002) unter bestimmten Voraussetzungen künftig die sri-lankische Umsatzsteuer zahlen.

Zu den in Ziffer 1.3 des Schedule beispielhaft aufgezählten digitalen Diensten, die der Besteuerung unterliegen, zählen solche, die über verschiedene elektronische Plattformen (zum Beispiel E-Commerce-Plattformen oder Streaming-Dienste) erfolgen, sowie Cybersicherheitsdienstleistungen oder auch Cloud-Computing.

Die Schwellenwerte für die verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung nicht in Sri Lanka ansässiger Dienstleister betragen gemäß Ziffer 2.3 des Schedule 60 Millionen Sri-Lanka-Rupien (entspricht ca. 171.000 Euro) Umsatz mit digitalen Dienstleistungen im Zeitraum der letzten zwölf Monate oder einen Gesamtwert von über 15 Millionen Sri-Lanka-Rupien (entspricht ca. 42.800 Euro) innerhalb der vergangenen drei Monate.

Der derzeitige Standardsatz der Umsatzsteuer beträgt 18 Prozent.

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