Rechtsmeldung Kasachstan Umsatzsteuer
Kasachstan erhöht Druck für ausländische Online-Plattformen
Das Land blockiert Unternehmen den Zugang zu ihren Plattformen, die ihre Umsatzsteuer nicht zahlen.
04.11.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Ab dem 1. Januar 2026 führt Kasachstan neue Maßnahmen für ausländische Anbieter digitaler Marktplätze ein: Unternehmen, die die Umsatzsteuer hinterziehen oder die Pflicht zur Registrierung nicht nachkommen, wird der Zugang zu ihren Plattformen gesperrt.
Die Pflicht – seit 2022 geregelt in den Art. 777 - 780 des Steuergesetzbuches – richtet sich insbesondere an Anbieter von:
- Waren;
- Dienstleistungen;
- Arbeiten,
die über Online-Marktplätze in Kasachstan tätig sind und ihre Dienste an natürliche Personen anbieten. Auch kasachischen Unternehmen, die sich bislang nicht registriert haben, wird der Zugang zu ihren Plattformen gesperrt.
Der Staatliche Steuerausschuss des Finanzministeriums kündigte an, ein Register für ausländische Unternehmen einzurichten, die der Umsatzsteuer unterliegen. Die Liste wird öffentlich zugänglich sein.
Für die Registrierung muss ein ausländisches Unternehmen ein Formular mit Unternehmensdaten bei der kasachischen Steuerbehörde einreichen. Die Frist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Eingang der ersten Zahlung zu laufen. Nach der Registrierung ist die Mehrwertsteuer monatlich abzuführen.
Hinweis: Mit Inkrafttreten des neuen Steuergesetzbuches zum 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer von 12 auf 16 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird die Schwelle zur umsatzsteuerlichen Registrierung um das zweifache gesenkt - von ca. 78,6 Millionen Tenge im Jahr auf 43,4 Millionen Tenge.
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