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Zollmeldung Südafrika Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Südafrika startet Handel im Rahmen afrikanischer Freihandelszone

Mit der Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) gehen Änderungen im Zollgesetz einher. Diese finden zum 31. Januar 2024 Anwendung.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 31. Januar 2024 soll der präferenzbegünstigte Handel im Rahmen der African Continental Free Trade Area (AfCFTA) starten. Die Bedingungen, unter denen Südafrika den Handel aufnehmen wird, wurden bereits veröffentlicht.

Folgende Änderungen des Anhangs Nr. 1 (Schedule No. 1) des Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes von 1964 treten zum 31. Januar 2024 in Kraft:

  • Die verschiedenen Tarifunterpositionen in Teil 1 werden ersetzt, um die Änderungen der Zollsätze im Rahmen der AfCFTA umzusetzen (Notice NO. 1/1/1908)
  • Teil F der Allgemeinen Anmerkungen wird um weitere Anmerkungen ergänzt und die Anlage IV zu Anhang 2 über die Ursprungsregeln in Teil F wird ersetzt, um die Ursprungsregeln im Rahmen der AfCFTA umzusetzen (Notice NO. 1/1893)
  • Die Allgemeinen Anmerkungen O werden ersetzt, um das Abkommen umzusetzen (Notice NO. 1/1892)

Die konkreten Änderungen können Sie den genannten Mitteilungen (Notices) auf der Seite der südafrikanischen Zoll- und Steuerbehörde SARS entnehmen.

Weitere Informationen: 

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