Rechtsbericht | Südkorea | Kollektivarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht: Südkoreas "Yellow Envelope Act"
Am 10. März 2026 trat der überarbeitete Trade Union and Labor Relations Adjustment Act in Kraft. Durch das "Gesetz des gelben Umschlags" erfolgten gewerkschaftsbezogene Änderungen.
28.07.2026
Arbeitskampfmaßnahmen sind nunmehr nach Art. 2 Ziff. 5 des Gesetzes auch bei Streitigkeiten über die Arbeitsbedingungen betreffende Managemententscheidungen sowie über Tarifvertragsverletzungen durch den Arbeitgeber erlaubt.
Das geänderte Gewerkschaftsgesetz gestattet durch den Wegfall von Art. 2 Ziff. 4 Buchst. d nun auch Personen, die nicht unter die Legaldefinition des Arbeitnehmers (worker) fallen, den Beitritt zu Gewerkschaften. Dies sind zum Beispiel bei Subunternehmen, plattformbasierte oder ehemalige Beschäftigte.
Der Begriff des "Arbeitgebers" in Art. 2 Ziff. 2 des Gesetzes wurde auf Personen erweitert, die nicht Arbeitsvertragspartei sind, aber in ihrer Position die Arbeitsbedingungen wesentlich und spezifisch beherrschen und darüber entscheiden können. Das ist beispielsweise der Fall beim Einsatz von Subunternehmern, wo der Hauptunternehmer dann als Arbeitgeber der Mitarbeitenden des Subunternehmers (Leiharbeitnehmer) gilt. Damit muss er insbesondere auch Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft seines Subunternehmers führen.
Die Möglichkeiten des Arbeitgebers gemäß Art. 3 des Gesetzes, gegen einzelne Arbeitskräfte oder gegen Gewerkschaften aufgrund von Streiks auf Schadensersatz zu klagen, wurden eingeschränkt.
Die Bezeichnung des Gesetzes geht auf eine Bürgerinitiative zurück, die vor einigen Jahren kleine Geldspenden in gelben Umschlägen an Gewerkschafter verschickte, gegen die ein Unternehmen sehr hohe Schadensersatzansprüche wegen eines rechtswidrigen Arbeitsstreiks eingeklagt hatte.
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