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Zollbericht Tansania Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen, Standards und technische Vorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung im Exportland.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Normenbehörde Tanzania Bureau of Standards (TBS) ist für die Entwicklung, Veröffentlichung und Überwachung von Normen und technischen Vorschriften auf dem tansanischen Festland zuständig. Das Pendant auf dem Sansibar-Archipel ist das Zanzibar Bureau of Standards (ZBS).

Verpflichtende Konformitätsbewertung 

Für bestimmte Warengruppen sind vorab Konformitätsprüfungen im Exportland vorgeschrieben. Im Rahmen des „Pre-Shipment Verification of Conformity to Standards (PVoC)“-Programms prüfen von der Normenbehörde TBS akkreditierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen dies mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC). Ziel des Programms ist, die Qualität und Sicherheit importierter Produkte zu gewährleisten und Verbraucher, Umwelt und lokale Hersteller zu schützen.

Folgende Warenkategorien unterliegen dem Konformitätsbewertungsprogramm:

  • Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
  • Kosmetik, Reinigungsmittel, Chemikalien
  • Papier- und Schreibwaren
  • mechanische Geräte, Gasgeräte
  • Textilien und Bekleidung
  • Sicherheitsausrüstungen
  • Fahrzeugteile
  • elektrische und elektronische Produkte
  • Möbel aus Holz oder Metall
  • Spielzeug, Sportausrüstungen, Musikinstrumente
  • Gebrauchtwaren.

Mögliche Zertifizierungswege und Prüfinstitute

Das PVoC-Programm sieht drei verschiedene Zertifizierungswege für die Ausstellung eines Konformitätszertifikats vor:

  • Weg A für nicht registrierte Produkte, bei einmaligen oder nur gelegentlichen Sendungen, mit physischer Inspektion und Tests
  • Weg B für registrierte Produkte, empfohlen für Lieferanten oder Hersteller mit regelmäßigen Sendungen
  • Weg C für lizenzierte Produkte, bei häufigen Sendungen verlässlicher Hersteller, mit Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen.

Der Importeur beantragt die Inspektion bei einer der zugelassenen Prüfgesellschaften. Ansprechpartner in Deutschland sind Bureau Veritas, Intertek und SGS. Der Exporteur ist verantwortlich für die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen wie Pro-forma-Rechnung, Packliste, Testreports und Analysenzertifikate. Die Kosten für die Prüfung und Ausstellung des (von TBS validierten) Konformitätszertifikats werden prozentual nach dem Warenwert berechnet, liegen jedoch bei mindestens 250 und höchstens 5.000 US$ je Sendung.

Zertifizierungspflichtige Warensendungen ohne gültigen Konformitätsnachweis erhalten keine Freigabe durch den tansanischen Zoll. In solchen Fällen führt TBS auf Antrag eine Warenprüfung bei Ankunft im Zielhafen durch (Destination Inspection), für die Strafgebühren in Höhe von 15 Prozent des cif-Wertes anfallen.

Für Gebrauchtfahrzeuge, die eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung benötigen, sind andere Prüffirmen zuständig. Falls es im Exportland keinen entsprechenden Vertragspartner gibt, inspiziert das National Institute of Transport (NIT) im Auftrag von TBS das Fahrzeug bei Ankunft. Für die Einfuhr von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten sind eine Bauartzulassung und eine Importlizenz bei der nationalen Regulierungsbehörde Tanzania Communications Regulatory Authority (TCRA) zu beantragen.

Befreiung von der Konformitätsprüfung 

Importeure können einen Antrag auf Befreiung vom PVoC-Programm beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Anträge auf Befreiung sind an den Generaldirektor des TBS zu richten. PVoC-Befreiungen können beispielsweise aufgrund folgender Kriterien gewährt werden:

  • persönliche Gebrauchsgegenstände mit Belegen wie Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis
  • Rohstoffe, Maschinen und Ersatzteile für industrielle Zwecke unter der Bedingung, dass die Endprodukte von TBS im Rahmen des Produktzertifizierungssystems zertifiziert werden  
  • Investitionsgüter mit gültigem Certificate of Incentives des Tanzania Investment Centre
  • Güter für Bergbau- und Explorationsaktivitäten mit entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen
  • Waren für staatliche Projekte mit Antrag für die Befreiung von der zuständigen staatlichen Einrichtung und Nachweis einer Qualitätsprüfungsvereinbarung (Qualitätszertifikat des Lieferanten) für die Projektgüter
  • Spendengüter mit Spendenbescheinigung, Steuerbefreiungsdokumenten und Liste der freizustellenden Waren oder Packliste
  • Diplomatengut mit Schreiben der jeweiligen Botschaft
  • Waren von geringem Wert (der Wert der Sendung beträgt nach Einschätzung der Steuerbehörde TRA weniger als 5000 US$)
  • Material zur Wertsteigerung in Export Processing Zones (EPZ) mit Lizenz und Begleitschreiben der zuständigen Behörde EPZA
  • Rohstoffe und Verpackungsmaterialien (Befreiung für Hersteller von Arzneimitteln bei Vorlage eines TMDA-Zertifikats und einer Liste der Produkte).

Warenprüfung bei Ankunft (Destination Inspection)

Auch wenn TBS eine Befreiung vom PVoC-Programm bewilligt, ist die Warensendung nicht von einer Qualitätskontrolle befreit, sondern unterliegt der sogenannten „Destination Inspection“ bei Ankunft in Tansania. Dieses Prüfverfahren verpflichtet den Importeur, mindestens eine Woche im Voraus ein Chargenzertifikat (batch certificate) bei der Normenbehörde zu beantragen. Wenn die aus der Warensendung entnommene Probe den geforderten Standards entspricht, wird ein Chargenzertifikat ausgestellt, das die Zulassung zum tansanischen Markt bescheinigt. Für bestimmte Warengruppen ist eine Destination Inspection grundsätzlich vorgeschrieben. Dazu zählen verderbliche Fleisch- und Milchprodukte, Gemüse, Mineralölprodukte, Düngemittel, Insektizide, Kunststoffartikel, bestimmte Erzeugnisse aus Stahl, Drähte und Kabel.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Warenprüfverfahren stellen das Tanzania Bureau of Standards und Zanzibar Bureau of Standards im Internet bereit.

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