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Zollbericht Tansania Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Verpflichtende Angaben auf Lebensmitteletiketten

Gemäß den Tanzania Food, Drugs and Cosmetics (Food Labelling) Regulations, 2006 müssen alle Informationen auf dem Etikett eines abgepackten Lebensmittels in Kiswahili oder Englisch oder in beiden Sprachen abgefasst sein. Die folgenden Angaben sind obligatorisch und müssen gut leserlich und deutlich sichtbar auf dem Etikett der Primärverpackung angebracht sein:

  • Handels- und Markenname sowie gebräuchliche Bezeichnung des Produkts
  • Inhaltsstoffe
  • Chargen- oder Losnummer
  • Herstellungs- und Verfallsdatum oder Ablauf der Haltbarkeitsdauer
  • Bezeichnung „imitated“ oder „substituted“ im Fall von Imitaten oder Ersatzerzeugnissen.

Auf der allgemeinen Verpackung sind folgende Informationen anzugeben:

  • Name der Farbstoffe, künstlichen Aromen und/oder Konservierungsstoffe, die dem Lebensmittel zugesetzt wurden
  • vollständiges Verzeichnis der Zutaten, wenn das Lebensmittel aus mehr als einer Zutat besteht, Auflistung in absteigender Reihenfolge der Anteile
  • Name und Anschrift des Herstellers und womöglich des Händlers.

Jedes eingeführte Lebensmittel muss auf seinem Behältnis ein Etikett mit der Angabe des Ursprungslandes tragen. Nahrungsergänzungsmittel müssen als solche gekennzeichnet werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten beispielsweise auch für Babynahrung, Arzneimittel, Medizinprodukte und Pestizide.

Mindesthaltbarkeitsdauer von Produkten

Abgepackte Lebensmittel mit einer generellen Haltbarkeitsdauer von neun oder mehr Monaten müssen bei Ankunft in Tansania eine Resthaltbarkeitsdauer von mindestens sechs Monaten aufweisen. Für Arzneimittel mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 24 Monaten gilt eine Resthaltbarkeitsdauer von mindestens 60 Prozent, bei 24 Monaten oder weniger sind es mindestens 80 Prozent.

Vorgaben für Verpackungsmaterial

Gemäß dem tansanischen Plant Health Act, 2020 ist die Einfuhr von Heu, Stroh, Torf oder anderen Stoffen, die Schadorganismen übertragen können, als Verpackungsmaterial verboten. Verpackungsmaterial aus Holz muss entsprechend dem internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen ISPM 15 behandelt worden sein.

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