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Thailand: Produzentenhaftung
Hersteller und Verkäufer können im Falle defekter Güter nach dem Produkthaftungsgesetz haften. (Stand: 15.04.2025)
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das thailändische Produkthaftungsgesetz (Liability Arising from Damages from Unsafe Products Act of B.E. 2551 (2008); auch "Unsafe Goods Liability Act" oder "Product Liability Act" genannt) ist seit Februar 2009 in Kraft und inhaltlich in weiten Bereichen europäischem Produkthaftungsrecht angeglichen. Das Gesetz begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers und Verkäufers von defekten Waren, durch die Verbraucher geschädigt wurden, Sec. 5 des Gesetzes.
Ein Produktfehler soll nach den Vorgaben des Gesetzes gegeben sein, wenn das Produkt einen Produktions-, Konstruktions- oder Instruktionsfehler aufweist (vgl. Sec. 4 des Gesetzes zum "unsicheren Produkt"). Die Produkthaftung ist nicht vertraglich abdingbar, Sec. 9 des Gesetzes. Kann der Verbraucher nachweisen, dass durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden verursacht wurde, haften die an Herstellung und Vertrieb beteiligten "Business Operators" auf Schadenersatz. Zu ersetzen ist nicht nur der eingetretene Sachschaden. Das Gesetz sieht in Sec. 11 darüber hinaus einen Strafschadenersatz (punitive damages) vor für den Fall, dass der Hersteller oder Verkäufer das entsprechende Produkt auf den Markt bringt, obwohl ihm das Vorliegen eines Defekts bekannt war.
Die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Consumer Case Procedure Act von 2008 ermöglicht dem Verbraucher, kostenfrei gerichtlich Klage gegen sogenannte Business Operators, also die Hersteller und Verkäufer von Produkten, zu erheben (vgl. Sec. 10 des Produkthaftungsgesetzes).
Außerdem betrifft das Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act 1979 – CPA) auch die Produkthaftung. Gemäß Art. 4 CPA hat der Verbraucher insbesondere das Recht, korrekte und ausreichende Informationen und Angaben hinsichtlich der Qualität der Produkte zu erhalten. Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 2019 (Consumer Protection Act (No. 4) B.E. 2562 (2019)) vor.
Ein neuer Entwurf einer "Defective Product Liability Bill" (auch Lemon Law Bill genannt; Entwurf auf Thai) wurde bis Juni 2024 zur Kommentierung veröffentlicht mit Bestimmungen hinsichtlich (neuer) Produkte (dazu Sec. 4 des Entwurfs). Wenn binnen sechs Monaten nach der Lieferung ein Defekt auftritt, soll nach Sec. 9 des Entwurfs grundsätzlich vermutet werden, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand (und der Verkäufer somit dafür haftet). Section 11 des Entwurfs führt Rechte des Käufers, wie etwa Reparatur, auf. Zudem sieht der Entwurf spezifische Haftungsvorgaben in Bezug auf unter anderem Elektronikgeräte und Automobile vor.