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Thailand: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. (Stand: 16.04.2025)
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Rechtsgrundlagen
Wesentliche Grundlage des thailändischen Arbeitsrechts ist der Labour Protection Act B.E. 2541 (1998). Er regelt vor allem die Arbeitszeit (Sec. 23), den Urlaub (Sec. 30, 56), die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Sec. 32, 57) oder auch die besonderen Abfindungsleistungen (Sec. 121, 122).
Im Mai 2019 sind Neuerungen unter anderem zum Mutterschutz und Abfindungen in Kraft getreten (Labour Protection Act (No. 7) B.E. 2562 (2019)).
Die jüngsten Gesetzesänderungen aus April 2023 (Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)) betreffen Regelungen zum Homeoffice.
Weitere Gesetze sind
- der Civil and Commercial Code B.E. 2535 (1992),
- der Labour Relations Act B.E. 2518 (1975),
- der Act on Establishment of Labour Courts and Labour Court Procedure B.E. 2522 (1979),
- der Social Security Act B.E. 2533 (1990), Notifications prescribing Minimum Wages und
- der Compensation Act B.E. 2537 (1994).
Die Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts gelten für thailändische und ausländische Arbeitgeber gleichermaßen. Sie definieren nur die Minimalbedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag zu beachten ist die Vereinbarung der üblichen Boni. Bei der schriftlichen Abfassung eines Arbeitsvertrages sollten die Dienste einer sachkundigen Anwaltskanzlei oder der Deutsch-Thailändischen Handelskammer in Anspruch genommen werden. Diese verfügen über entsprechende Musterverträge. Ab 20 Mitarbeitenden besteht ein Schriftformerfordernis für die Betriebsvereinbarung über die Arbeitsbedingungen (working conditions agreement, Sec. 10 ff. des Labour Relations Act). Die Einstellung erfolgt in Thailand in der Regel unter Vereinbarung einer Probezeit. Gesetzlich geregelt ist diese jedoch nicht.
Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer nicht verschuldet hat, ist dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses (Sec. 118 Labour Protection Act). Besondere Abfindungszahlungen kommen in Betracht, wenn durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen Arbeitsplätze wegfallen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Thailand (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Thailand.
Mindestlohn
Der Mindestlohn pro Tag beträgt abhängig von der jeweiligen Provinz zwischen 337 und 400 Baht.