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Rechtsbericht | Tschechien | Steuern

Tschechiens Steuer- und Haushaltsreform für das Jahr 2024

Zum 1. Januar 2024 trat das tschechische Gesetz zur Steuer- und Haushaltsreform in Kraft. Unternehmen müssen mit Steuererhöhungen rechnen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Mit verschiedenen Steuer- und Haushaltsmaßnahmen soll bis zum Jahr 2026 das Haushaltsbudget des Landes krisenfest gemacht und Zusatzeinnahmen erzielt werden. Für Unternehmen bedeutet dies eine Erhöhung der Steuersätze. 

Welche Änderungen ergeben sich für Unternehmen?

Nachfolgend werden wichtige Änderungen im Überblick dargestellt: 

Körperschaftsteuer wird erhöht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit einer Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 21 Prozent rechnen. Derzeit beträgt der Körperschaftsteuersatz 19 Prozent und gilt als einer der niedrigeren Steuersätze im EU-weiten Vergleich. Die Anhebung des Steuersatzes bringt Tschechien dem europäischen Durchschnitt näher. 

Ferner werden Unternehmenseinkünfte aus durchgeführten Devisentransaktionen mit einer Körperschaftsteuer belegt. Unternehmen haben die Möglichkeit, nicht realisierte Kursgewinne, zum Beispiel aus Wertpapiergeschäften in Fremdwährung, in der Periode ihrer Entstehung (Buchung) von der Besteuerungsgrundlage auszuschließen und sie erst in der Periode, in der die Kursgewinne realisiert werden, in die Besteuerungsgrundlage aufzunehmen. Die Unternehmen müssen die Steuerbehörde über die Inanspruchnahme dieser Regelungen informieren. 

Darüber hinaus wird die Befreiung von der Körperschaftsteuer für Dienst-und Gewerbefahrzeuge im Wert von 2 Millionen Tschechischen Kronen (CZK) (ca. 81.000 Euro) begrenzt. Denn Unternehmen kaufen oft Luxusautos für den privaten Gebrauch und höhlen damit die Zielsetzung des Steuervorteils aus.  

Steuerbefreiung für Veräußerung aus Wertpapieren wird beschränkt

Die Freigrenze für die Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften wird auf 40 Millionen CZK (ca. 1,63 Millionen Euro) pro Steuerjahr begrenzt. Zugleich besteht die Möglichkeit den Anschaffungswert dieser Anteile und Wertpapiere zum 31. Dezember 2024 neu bewerten zu lassen, sodass nur der Wertzuwachs nach dem 1. Januar 2025 effektiv besteuert wird. 

Buchführung in Fremdwährung möglich

Gleichzeitig wird es den Unternehmen, die den Großteil ihrer Transaktionen in Fremdwährungen (Euro, US-Dollar, Pfund-Sterling) abwickeln, erlaubt, ihre Buchführung in der funktionalen Währung zu tätigen. Sie haben nun die Möglichkeit die Fremdwährung für die Erstellung der Steuererklärung in Teilschritten zu verwenden. 

Einführung des CbC-Reportings

Zusätzlich wird für Unternehmen eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung (CbC-Report) im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2021/2101 eingeführt. Dies gilt für einen allgemeinen Schwellenwert von jährlichen Umsatzerlösen in Höhe von 750 Millionen Euro in den letzten beiden Geschäftszeiträumen, die am oder nach dem 24. Juni 2024 beginnen.

Umsatzsteuersystem wird vereinfacht 

Das Umsatzsteuersystem wird vereinfacht, indem die bisher geltenden ermäßigten Steuersätze von 15 und 10 Prozent zu einem einheitlichem Steuersatz von 12 Prozent zusammengefasst werden. Dieser Steuersatz gilt für Dienstleistungen wie Beherbergung und Verpflegung, Zeitschriften, Lebensmittel oder Bauarbeiten an Ein- und Mehrfamilienhäusern. Einige Waren und Dienstleistungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in den ermäßigten Steuersatz eingestuft wurden, werden wieder in den Basis-Steuersatz von 21 Prozent überführt. Dazu gehören unter anderem Friseurdienstleistungen, Abfallentsorgung sowie Blumen- und Holzlieferungen.

Höhere Grundsteuer für Immobilien

Die Grundsteuersätze für Immobilien werden auf das 1,8-fache erhöht. Dieser Schritt wird damit begründet, dass Tschechien im EU-Vergleich einen niedrigen Grundsteuersatz aufwies, was zu geringen Steuereinnahmen führte. Die Steuereinnahmen verbleiben bei den Kommunen. Zudem wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, landwirtschaftliche Flächen wie Ackerland, Weinberge und Obstplantagen mit einem lokalen Koeffizienten zwischen 0,5 bis 1,5 zu besteuern. Gleichzeitig haben die Gemeinden die Möglichkeit die Grundsteuer zu reduzieren oder Grundstücke vollständig von der Steuer zu befreien. 

Beschäftigte werden zur Kasse gebeten

Nicht nur für Unternehmen ergeben sich Änderungen, sondern auch für Beschäftigte. So gilt die individuelle (Spitzen-) Einkommensteuer in Höhe von 23 Prozent demnächst bereits ab dem 36-fachen des Durchschnittslohns und nicht wie bisher ab dem 46-fachen des Durchschnittslohns. 

Außerdem wird ein Beitragssatz von 0,6 Prozent für das Krankengeld der Arbeitnehmer eingeführt. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankengeldversicherung bleibt hingegen unverändert und beträgt weiterhin 2,1 Prozent.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu tschechischen Sparmaßnahmen sind im GTAI-Bericht Tschechien schnallt den Gürtel enger zusammengestellt. Eine Übersicht zum Konjunkturpaket hält das tschechische Finanzministerium bereit.

Das Gesetz Nr. 349/2023 zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wurde am 12. Dezember 2023 im Amtsblatt "Sbírka zákonů" Nr. 163/349 verkündet.

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