Zollmeldung Türkei Konsumgüter
Neue Kennzeichnungsvorschrift für Konsumgüter
Die Regelung zielt insbesondere auf Bestandteile von Schweinen ab.
16.05.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Konsumgüter, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen ab dem 9. Juni 2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Erforderlich sind Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache an dem Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen. Die Kennzeichnung muss leicht lesbar und darf nicht irreführend sein. Sie muss vor der Übergabe der Ware für den Käufer erkennbar sein. Im Fall von Onlinehandel muss bereits in der Warenbeschreibung auf die tierischen Bestandteile hingewiesen werden.
Quelle: Türkisches Amtsblatt