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Rechtsbericht | Tunesien | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Tunesien

Ein Patent kann in Tunesien in Arabisch, Französisch oder Englisch beim Nationalen Institut für Normung und gewerbliches Eigentum angemeldet werden.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Internationale Übereinkommen 

Tunesien ist Unterzeichner fast aller von der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten Verträge, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, des Madrider Abkommens zur Unterdrückung falscher oder irreführender Angaben über die Herkunft von Waren und des Haager Abkommens über die internationale Registrierung von gewerblichen Mustern und Modellen. Als WTO-Mitglied (seit 1995) hat Tunesien auch das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) ratifiziert.

Patentrecht

Ein Patent kann in Tunesien in Arabisch, Französisch oder Englisch beim sogenannten INNORPI (Nationales Institut für Normung und gewerbliches Eigentum) angemeldet werden. Die Erfindung muss die Regeln für die Patentierbarkeit erfüllen, das heißt es muss sich um eine Neuheit sowie eine erfinderische Tätigkeit handeln und die Anwendung muss gewerblichen Zwecken dienen. Das Patent ist 20 Jahre lang ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung gültig.

Markenrecht

Um beim INNORPI eingetragen zu werden, muss die Marke unterscheidungskräftig, rechtmäßig und verfügbar sein. In der Datenbank TM|View kann man eine Recherche nach älteren Marken auch für den tunesischen Markt durchführen. Die eingetragene Marke ist für zehn Jahre geschützt und kann unbegrenzt verlängert werden. Auch das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken ist in Tunesien anwendbar und ermöglicht die Ausdehnung der Rechte von oder nach Tunesien.

Muster und Modelle

Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Anmeldung von Mustern und Modellen in Tunesien sind eine jeweilige Neuheit und Eigenart. Der Schutz beträgt maximal 15 Jahre. Das Haager System, in dem Tunesien ebenfalls Mitglied ist, ermöglicht auch hier die Ausdehnung von Schutzrechten von oder nach Tunesien.

Geografische Angaben

Tunesien ist seit 1973 auch Mitglied des Lissabonner Abkommens über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen, Ursprungsbezeichnungen und ihrer internationalen Registrierung.

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