Special | Ukraine | Rechtliche Entwicklungen
Die Arbeit staatlicher Stellen in der Ukraine
Im Fokus des nachfolgenden Beitrages steht die Arbeit von Gerichten und staatlichen Stellen wie dem Handelsregister.
26.06.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Arbeit von Gerichten und Notaren
Die öffentlichen und privaten Notare sowie Gerichte arbeiten während der Dauer des Kriegsrechts weiter. Während dieser Zeit sind allerdings Besonderheiten bei Gerichtsverfahren in der Ukraine zu beachten: Es gilt das Gesetz Nr. 389-VII vom 15. Juni 2022 über die Rechtsordnung des Kriegsrechts für Gerichtsverfahren in der Ukraine. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeit und die Befugnisse der Gerichte nicht ausgesetzt werden. Die Verfahrensdauer soll eingehalten werden: Eine Beschleunigung oder Reduzierung der Dauer von Gerichtsverfahren ist untersagt. Gleichzeitig ist die Justizverwaltung von Folgen des Krieges betroffen, sodass Geschäftsabläufe an die aktuelle Lage angepasst werden müssen.
Die Notare nehmen weiterhin dringende notarielle Aufgaben wahr, wie zum Beispiel die Beglaubigung von Vollmachten. Der zeitweise nötige Sonderstatus für Notare während des Kriegsrechts wurde aufgehoben. Gemäß dem Kabinettbeschluss Nr. 1309 vom 12. Dezember 2023 entfiel zum 1. Januar 2024 die Einschränkung, wonach nur bestimmte Notare Immobiliengeschäfte vom hohen Wert beurkunden durften.
Arbeit von staatlichen Registrierungsstellen
Mit dem Beginn des Krieges wurden Besonderheiten in Bezug auf die Arbeit von staatlichen Registern eingeführt. Dies betrifft die staatliche Registrierung von juristischen Personen sowie das Register, das dingliche Rechte an beweglichem und unbeweglichem Vermögen führt. Der Erlass Nr. 480 vom 19. April 2022 über die Änderung einiger Erlasse des Ministerkabinetts der Ukraine über die Tätigkeit der Notare und die Funktionsweise der einheitlichen und staatlichen Register, deren Träger das Justizministerium ist, während des Kriegsrechts nahm einige Beschränkungen zurück.
Der Zugang zum Handelsregister (Einheitsregister der juristischen Personen) ist seit Januar 2025 nach einer Registrierung vollumfänglich möglich. Die Portalfunktionen wie Firmenauskünfte und Handelsregisterauszüge können wieder gezogen werden. Nach einem schwerwiegendem Cyberangriff in 2024, konnten die Registerdienste schon Anfang 2025 vollständig wieder anlaufen. Auf Grund dieses Vorfalls wurden sensible Registerdaten per Gesetz Nr. 4567-IX über den Schutz kritischer Registerdaten besonders geschützt. Detaillierte Auskünfte, beispielsweise Firmenanschriften in Kriegsgebieten, sind deswegen nur beschränkt einsehbar. Parallel ließ die Regierung jedoch die Öffnung weniger sensibler Daten zu grundlegenden Firmeninformationen zu.