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Rechtsbericht | Ukraine | Steuerrecht

Steuerrecht

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Das Steuerrecht der Ukraine befindet sich im stetigen Wandel und unterliegt Reformen, die in erster Linie darauf abzielen, das Land für Investoren attraktiv zu machen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Rechtsquellen 

Zu den wichtigsten Rechtsquellen des ukrainischen Steuerrechts gehören die ukrainische Verfassung, das Steuergesetzbuch sowie der Zollkodex. Zudem existieren eine Reihe von Untergesetzen und Richtlinien.

Insgesamt existieren in der Ukraine 19 landesweite Steuerarten und vier regionale Steuerarten. Die wichtigsten landesweiten Steuerarten sind die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, Sozialversicherungssteuer, Militärabgaben, Akzisen-Steuer, Immobiliensteuer, Umweltsteuer sowie weitere Abgaben und Gebühren.

Körperschaftsteuer 

Steuerzahler sind Unternehmen, die steuerliche Residenten in der Ukraine sind und das Einkommen sowohl in der Ukraine als auch im Ausland erzielen, sowie juristische Personen, die in der Ukraine Profit machen oder deren Betriebsstäte bzw. Tätigkeit überwiegend in der Ukraine liegt. Das Objekt der Besteuerung ist das Einkommen mit einer Herkunftsquelle. Nichtresidente haben ebenfalls eine Steuer (15 Prozent) zu entrichten, unter anderem für Einkünfte aus Dividenden, Lizenzgebühren, Leasing- oder Pachtzahlungen.

Der Basissteuersatz für die Körperschaftsteuer liegt bei 18 Prozent. In bestimmten Fällen können jedoch steuerliche Erleichterungen angewandt werden (unter anderem bei Versicherungsverträgen).

Für Investoren ist darüber hinaus das Gesetz Nr. 1116-IX vom 13. Februar 2021 "Über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in der Ukraine zu beachten. Danach können Großinvestoren von beträchtlichem Vermögen (über 20 Millionen Euro) unter Einhaltung der Voraussetzungen von der Zahlung der Körperschaftsteuer innerhalb von fünf Jahren im Rahmen der Gültigkeit des speziellen Investitionsvertrages befreit werden. Die gesetzliche Bestimmung ist vorübergehender Natur und gilt bis zum 1. Januar 2035. Die Anforderungen an die Antragstellung können hier nachgelesen werden.

Ferner gelten steuerliche Erleichterungen für Residente der DIA-City: DIA-City ist ein besonderes rechtliches- und steuerliches Regime für IT-Unternehmen. Am 14. Dezember 2021 trat der steuerrechtliche Teil des DIA-City-Regimes in Kraft. Residente von DIA-City haben die Rechtswahl zwischen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 9 Prozent oder der Gewinnsteuer in Höhe von 18 Prozent.

Umsatzsteuer 

Die Umsatzsteuer entfällt auf alle Operationen, die mit der Lieferung von Waren oder der  Erbringung von Dienstleistungen, dem Import und Export sowie der Erbringung von Dienstleistungen in der Form des internationalen Transports von Passagieren und Gütern in Zusammenhang stehen. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen, die in der Ukraine nicht ansässig sind, aber elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen erbringen, ebenfalls eine Mehrwertsteuer entrichten.

Beträgt die Summe der erbrachten Operationen mehr als eine Million Hrywnja in den letzten zwölf Monaten, so ist das Unternehmen verpflichtet, sich als Umsatzsteuer-Zahler zu registrieren. Liegt der Umfang unter einer Million Hrywnja, wird die Registrierung als freiwillig erachtet.

Der Basissteuersatz beträgt 20 Prozent. Für die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten beträgt der verminderte Steuersatz 14 Prozent. Ein verminderter Steuersatz besteht auch unter anderem für die pharmazeutische Produktion in Höhe von 7 Prozent.

Pauschalbesteuerung 

Einzelunternehmer und kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalbesteuerung beantragen, in deren Rahmen das gesonderte Entrichten von bestimmten Steuerarten entfällt. Dazu gehören unter anderem die Einkommen-/Gewinnsteuer, die Grundsteuer sowie Gebühren, die für das Ausüben bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten erhoben werden. Um in den Genuss der Pauschalbesteuerung zu kommen, muss sich der Steuerpflichtige bei der zuständigen Steuerbehörde für eine der vier entsprechenden Kategorien eintragen lassen.

Einkommensteuer 

Die Einkommensteuer wird auf die Einkünfte von natürlichen Personen gezahlt und beträgt 18 Prozent. Es gilt der verminderte Steuersatz von 5 Prozent bei Einkünften aus der Auszahlung von Dividenden. Für Nichtresidente gilt dagegen der Steuersatz von 9 Prozent auf Einkünfte aus Dividenden, Aktien, Anlagenzertifikaten, Gesellschaftsrechten.

Die Einkommensteuer für Residente umfasst das allgemeine monatliche Einkommen, Einkünfte aus Auszahlungen und Gewährungen und Einkünfte aus dem Ausland. Für Nichtresidente sind nur die ersten beiden Punkte relevant.

Sozialversicherung 

Der Sozialversicherungsbetrag ist einheitlich festgelegt und beträgt 22 Prozent (für Arbeitnehmer mit einer Behinderung beträgt gelten 8,41 Prozent). Der maximale Umfang der Bemessungsgrundlage beträgt 15 Mindestlöhne. Der Minimalsozialversicherungsbetrag beträgt 22 Prozent vom Mindestlohn.

Immobiliensteuer 

Der Steuersatz für Immobilien wird von den Organen der lokalen Selbstverwaltung festgelegt. Der maximale Steuersatz beträgt 1,5 Prozent der Höhe des Mindestlohns für einen Quadratmeter der allgemeinen Fläche einer Wohn- und einer Gewerbeimmobilie.

Hinweis: Aufgrund des in der Ukraine geltenden Kriegsrechts kann sich die Rechtslage vor Ort jederzeit kurzfristig ändern (das kann z.B. bestehende Erleichterungen oder Steuersätze betreffen). Aktuelle Informationen können auf der Website der GTAI unter  "Aktuelle Rechtsmeldungen" abgerufen werden.






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