Zollmeldung Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren
Ukraine aktualisiert Anforderungen für Vorlage von Zolldokumenten
Nachdem die ukrainischen Zollbehörden eine Fälschung von Dokumenten über den Warenursprung von Heizkörpern feststellten, reagierte der Zoll und änderte seine Anforderungen.
20.05.2025
Von Karin Appel | Bonn
Wenn die ukrainischen Zollbehörden feststellen, dass Dokumente über den Warenursprung gefälscht oder ungenaue Angaben über das Ursprungsland gemacht wurden, müssen der Anmelder, seine bevollmächtigte Person oder der Spediteur ab sofort Dokumente vorlegen, die die Qualität der Waren bestätigen. Außerdem müssen sie Informationen über den Lieferweg der Waren vom Hersteller zum Unternehmen bereitstellen. Dies kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.
Auf Grundlage des Artikel 43 des Zollkodex der Ukraine haben die Zollbehörden festgestellt, dass Dokumente über den Warenursprung gefälscht oder ungenaue Angaben gemacht wurden. Dies betraf Heizkörper (Stahl, Aluminium, Bimetall), ausgenommen Handtuchtrockner, Wasserkonvektoren und Designheizkörper (vertikal und horizontal) mit den Codes 76.16.99.10.00 und 76.16.99.90.00, welche aktuellen Antidumpingmaßnahmen unterliegen.
Die neuen Anforderungen für die Vorlage von Dokumenten für Waren, die Antidumpingmaßnahmen unterliegen, treten 45 Tage nach der Veröffentlichung der entsprechenden Meldung auf dem offiziellen Webportal des Staatlichen Zolldienstes in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 30. April 2025.
Quelle: Zolldienst Ukraine