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Rechtsbericht USA Verbraucherschutzrecht

Recht auf Reparatur für elektronische Geräte in den USA

In den USA erweitern einige US-Bundesstaaten im Verlauf des Jahres 2024 die Rechte von Verbrauchern und räumen ihnen ein Recht auf Reparatur für bestimmte elektronische Geräte ein.

Von Jan Sebisch | Bonn

New York als Vorreiter

Am 28. Dezember 2023 ist im US-Bundestaat New York der New York Digital Fair Repair Act (NYDFRA) in Kraft getreten. Beim NYDFRA handelt es sich um das erste bundesstaatliche Gesetz, das ein Recht auf Reparatur für digitale elektronische Geräte vorsieht. 

Das Gesetz fordert - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen - von Originalgeräteherstellern (original equipment manufacturers) oder ihren autorisierten Reparaturanbieter (authorized repair providers), dass diese Teile und Werkzeuge sowie Diagnose- und Reparaturinformationen, die für die Wartung und Reparatur von "digitalen elektronischen Geräten" (digital electronic equipment) erforderlich sind, zu "fairen und angemessenen Bedingungen" (fair and reasonable terms) unabhängigen Reparaturanbietern und Verbrauchern zur Verfügung stellen.

Das Gesetz gilt nur für Produkte, die seit dem 1. Juli 2023 zum ersten Mal hergestellt, verkauft oder verwendet worden sind. Der New Yorker Generalstaatsanwalt hat die Befugnis, den NYDFRA durchzusetzen. Verstöße können zu Strafen bis zu 500 US-Dollar pro Verstoß führen. Ein privates Klagerecht existiert nicht.

Weitere Bundesstaaten folgen

Dem Beispiel New Yorks sind die US-Bundesstaaten Minnesota und Kalifornien gefolgt. 

Der Minnesota Digital Fair Repair Act (MDFRA) wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Der MDFRA knüpft an den NYDFRA an und sieht vor, dass Originalhersteller unabhängigen Reparaturwerkstätten und Verbrauchern dieselben Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinformationen, die für die Wartung und Reparatur von digitalen elektronischen Geräten erforderlich sind, wie ihren autorisierten Reparaturanbietern zur Verfügung stellen.

In Kalifornien wird der California Right to Repair Act (CRRA) - wie der MDFRA - am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Der CRRA verpflichtet Hersteller von Elektronik- und Haushaltsgeräten (manufacturers of electronic or appliance products) Produktbesitzern sowie Service- und Reparaturbetrieben entsprechende Ersatzteile, Werkzeuge und Anleitungen für die Reparatur eines Produkts zur Verfügung zu stellen. Bei Elektronik- und Haushaltsgeräten mit einem Preis von 50 bis zu 99,99 US-Dollar (US$) haben die Hersteller die geeigneten Ersatzteile, Werkzeuge und Anleitungen noch für einen Zeitraum von drei Jahren (gerechnet ab dem letztem Herstellungstag des Produktes) zur Verfügung zu stellen. Bei Geräten mit einem Preis von mehr als 100 US$ beträgt diese Frist sieben Jahre. Bei mehreren Verstößen kann eine etwaige Geldstrafe 5.000 US$ pro Tag betragen.

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