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Recht kompakt | USA | Sicherungsmittel

USA: Sicherungsmittel

Eine unmittelbare Entsprechung für den Eigentumsvorbehalt im deutschen Recht gibt es im amerikanischen Recht nicht.

Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Sicherungsmittel

Maßgebendes Gesetz für die Sicherungsmittel in den USA ist Artikel 9 Uniform Commercial Code (UCC), der praktisch als Modellgesetz für die einzelnen US-amerikanischen Bundesstaaten dient. Im Zweifelsfall gelten die entsprechenden Regeln des jeweiligen Bundesstaates. Die meisten Bundesstaaten haben jedoch die Regelungen des UCC in ihr Recht umgesetzt. Das amerikanische Recht kennt verschiedene vertraglich bestellte dingliche Sicherungsrechte an einer Sache zur Sicherung einer Forderung, welche unter dem Begriff security interests zusammengefasst sind. In einer Vielzahl von Fällen wird ein security interest eine Kaufpreisforderung sichern (purchase money security interest).

Das Sicherungsrecht entsteht an der Sache durch attachment und wird in der Regel durch perfection wirksam.

Attachment

Ein Sicherungsrecht an einer Sache entsteht durch

  1. Einigung der Parteien,
  2. Leistung der Sicherungssache durch den Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber und
  3. Verfügungsberechtigung des Sicherungsgebers.

Liegen Einigung, Leistung und Verfügungsberechtigung vor, ist das Sicherungsrecht attached. Die wirksame Einigung wird durch den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung (security agreement) erreicht.

Perfection/Filing

Damit das Sicherungsrecht gegenüber Dritten, wie zum Beispiel anderen Gläubigern, im Falle der Schuldnerinsolvenz durchsetzbar ist, wird die sogenannte perfection an der Sicherungssache vorgenommen. Üblicherweise ist eine Registrierung (filing) erforderlich. Eine Registrierung kann allerdings in bestimmten Fällen auch entbehrlich sein (zum Beispiel, wenn es sich um ein purchase money security interest an Verbrauchsgütern handelt). Registriert werden muss nicht die Sicherungsvereinbarung. In den meisten Fällen wird das security interest durch ein sogenanntes financing statement öffentlich registriert. Das financing statement muss alle wesentlichen Angaben, wie die Namen des Schuldners und Gläubigers sowie Angaben zum Sachverhalt enthalten. Einzureichen ist es beim Department of State des Sitzstaates des Sicherungsgebers, bei der Division of Corporation. Das Sicherungsrecht genießt mit perfection Vorrang vor allen ungesicherten Rechten und Gläubigern, die nur attached oder später registriert worden sind. Zudem bleibt das Sicherungsrecht auch bestehen, wenn das Sicherungsgut unberechtigt an einen Dritten veräußert wird.

Verwertung des Sicherungsgut

Für den Fall der Nichterfüllung oder Verzug des Schuldners besteht für den Gläubiger ein Verwertungsrecht auf die Sicherungssache. Sofern sich die Sache nicht im Besitz des Gläubigers befindet, kann sich der Gläubiger die Sache zum Zweck der Verwertung verschaffen. Neben dem Gerichtsverfahren steht ihm hier auch die Selbsthilfe zur Verfügung. Sofern der Gläubiger bei der Verwertung der Sicherungssache einen Überschuss generiert, steht dieser dem Sicherungsgeber zu.

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