Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Kambodscha

Das Urteil des Supreme Courts hat Auswirkungen auf die Vereinbarung.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle werden derzeit nicht angewendet, soweit sie auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beruhen. Dies folgt aus einem Urteil des Supreme Courts. Für die betroffenen Länder gilt daher ein Zusatzzoll von 10 Prozent gemäß Section 122 des Trade Act von 1974. Ob die Rahmenabkommen bzw. Joint Statements angepasst werden, ist derzeit offen.

Im Oktober veröffentlichte das Weiße Haus ein Joint Statement zum Abkommen zwischen den USA und Kambodscha sowie das Abkommen selbst. Beide betonen die Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die Stärkung regionaler Stabilität.

Beseitigung tarifärer Handelshemmnisse

Das Joint Statement sieht weiterhin einen reziproken (IEEPA) Zollsatz in Höhe von 19 Prozent für Ursprungswaren aus Kambodscha vor. Außerdem wurden Produkte aus der Liste gemäß Anhang III der Executive Order 14346 vom 5. September 2025 (Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners) bestimmt, die einen reziproken Zusatzzollsatz von null Prozent erhalten sollen.

Im Gegenzug hat Kambodscha bereits Zölle auf US-Industriegüter und US-Lebensmittel sowie Agrarprodukte abgeschafft.

Die entsprechenden Zollzugeständnisse sind den Schedules im Anhang des Abkommens zu entnehmen.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Beide Parteien haben sich darauf verständigt, gemeinsam gegen nichttarifäre Handelshemmnisse vorzugehen, die den bilateralen Handel beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem die Vereinfachung von Einfuhrlizenzen sowie regulatorischen Anforderungen und Zulassungsverfahren.

Nachhaltiges Handeln und Sicherheit zwischen den USA und Kambodscha

Kambodscha verpflichtet sich, international anerkannte Arbeitsrechte zu schützen und die Einfuhr von Produkten aus Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verbieten. Zudem sollen Umweltstandards verbessert und entsprechende Umweltgesetze wie etwa gegen Fischereisubventionen konsequent durchgesetzt werden.

Das bilaterale Abkommen umfasst unter anderem auch Regelungen zu digitalem Handel, Dienstleistungen, Investitionen und geistigem Eigentum. Beide Länder wollen ihre wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit vertiefen, insbesondere durch Maßnahmen zur Stärkung der Lieferketten, zur Bekämpfung von Zollhinterziehung und zur Verbesserung der Investitionssicherheit.

Nächste Schritte

Das Abkommen wurde am 26. Oktober 2025 von beiden Parteien unterzeichnet. In den nächsten Wochen werden die USA und Kambodscha die erforderlichen nationalen Verfahren abschließen, damit das Abkommen in Kraft treten kann.

Quellen:

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